Längere Verjährungsfrist für schwere Vergehen

Bern, 29.11.2013 - Die Verjährungsfrist für die Verfolgung von schweren Vergehen beträgt künftig zehn Jahre. Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Revision des Strafgesetzbuches und des Militärstrafrechts auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.

Die heute geltende Verjährungsfrist von sieben Jahren reicht insbesondere bei komplexen Fällen von Wirtschaftkriminalität häufig nicht aus, um Strafverfahren abschliessen zu können. Die Gesetzesrevision verlängert deshalb im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung die Verjährungsfrist für schwere Vergehen, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht sind. Die moderate Verlängerung von sieben auf zehn Jahre berücksichtigt zugleich den Umstand, dass ein Strafverfahren innert angemessener Frist abgeschlossen werden muss und dass mit zunehmender Verfahrensdauer die Beweisschwierigkeiten steigen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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