Neues Gesetz für alle Geldspiele: Bundesrat verabschiedet Botschaft
Bern, 21.10.2015 - Der Bundesrat will die Geldspiele in der Schweiz kohärent und zeitgemäss in einem einzigen Gesetz regeln. Er hat am Mittwoch zuhanden des Parlaments einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der eine Reihe von Neuerungen vorsieht und zugleich zu grossen Teilen die bewährte geltende Regelung übernimmt. Neu können Spielbankenspiele auch online angeboten werden, kleine Pokerturniere werden unter engen Rahmenbedingungen auch ausserhalb von Spielbanken zugelassen. Im Gegenzug wird der Schutz vor den Gefahren der Geldspiele verstärkt. Gewinne aus Lotterien und Sportwetten werden in Zukunft nicht mehr besteuert. Wie bisher werden die Erträge der Geldspiele der AHV/IV und gemeinnützigen Zwecken zugutekommen.
Das neue Geldspielgesetz setzt den Verfassungsartikel über die Geldspiele um, den Volk und Stände am 11. März 2012 angenommen haben, und wird das Spielbankengesetz vom 18. Dezember 1998 sowie das veraltete Lotteriegesetz vom 8. Juni 1923 ablösen. Der Gesetzesentwurf berücksichtigt die gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen. So wird das bisherige Verbot, Spielbankenspiele online durchzuführen, aufgehoben. Die Spielbanken können neu um eine Erweiterung ihrer Konzession ersuchen, um ihr Angebot im Internet zu erweitern. Zudem werden Pokerturniere mit kleinen Einsätzen und Gewinnmöglichkeiten auch ausserhalb der Spielbanken erlaubt.
Verstärkter Schutz vor Spielsucht und weiteren Gefahren
Im Gegenzug zur Ausweitung der Spielangebote verstärkt der Gesetzesentwurf den Schutz der Spielerinnen und Spieler vor exzessivem Spiel. Die Veranstalterinnen von Geldspielen müssen ein Konzept erstellen, das je nach Gefährdungspotenzial angemessene Massnahmen bis hin zu Spielsperren vorsieht. Neu hält jetzt ein Bundesgesetz fest, dass die Kantone Massnahmen zur Prävention von exzessivem Geldspiel ergreifen und Beratungen sowie Behandlungen für spielsuchtgefährdete und spielsüchtige Personen und deren Umfeld anbieten müssen. Schliesslich werden die beiden Aufsichtsbehörden für Geldspiele - also die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) und die interkantonale Aufsichts- und Vollzugsbehörde (heute: Comlot) - ausdrücklich und klarer als bisher verpflichtet, dem Schutz vor Spielsucht gebührend Rechnung zu tragen und je eine Spezialistin oder einen Spezialisten für Suchtprävention zu beschäftigen.
Der Gesetzesentwurf trägt auch den weiteren Gefahren Rechnung, die von den Geldspielen ausgehen. So enthält er zahlreiche Bestimmungen für einen sicheren und transparenten Spielbetrieb und gegen Sportwettkampfmanipulationen. Zudem unterstellt er die Spielbanken sowie die Veranstalterinnen der potenziell gefährlichsten Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele dem Geldwäschereigesetz. Um das Angebot von unbewilligten Spielen wirksam einzudämmen, werden schliesslich die Strafbestimmungen modernisiert und der Zugang zu ausländischen Online-Geldspielangeboten gesperrt.
Steuerbefreiung aller Geldspielgewinne
Weiter sieht der Gesetzesentwurf vor, dass in Zukunft alle Geldspielgewinne steuerfrei sein sollen. Nach geltendem Recht müssen die Gewinne aus Lotterien und Sportwetten versteuert werden, während Gewinne in Spielbanken steuerfrei sind. Die Steuerbefreiung sämtlicher Geldspielgewinne beseitigt diese Ungleichbehandlung - auch gegenüber dem Geldspiel im Ausland, wo die Gewinne aus Lotterien und Sportwetten meistens nicht der Einkommenssteuer unterstehen. So können die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Geldspielangebots erhalten und damit weiterhin Einnahmen für gemeinnützige Zwecke sichergestellt werden.
Schliesslich sieht der Gesetzesentwurf die Schaffung eines Koordinationsorgans vor, das sich je zur Hälfte aus Mitgliedern der Vollzugsorgane des Bundes und der Kantone zusammensetzen wird. Dieses Gremium soll den Meinungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Vollzugsbehörden des Bundes und der Kantone institutionalisieren.
Bewährtes übernommen
Zu grossen Teilen stimmt der Gesetzesentwurf mit der heutigen bewährten Regelung und Praxis überein. Demnach benötigen die Spielbanken weiterhin eine Konzession des Bundes und werden vom Bund beaufsichtigt. Auf den Bruttospielerträgen der Spielbanken wird unverändert eine Spielbankenabgabe erhoben, die grösstenteils für die AHV bestimmt ist (2014: 336 Mio. CHF). Die Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele bedürfen weiterhin einer kantonalen Bewilligung und unterstehen der Aufsicht durch die Kantone. Die Reinerträge aus den Lotterien und Sportwetten werden wie heute vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke verwendet, namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport (2014: 599 Mio. CHF). Schliesslich soll unverändert im privaten Kreis ohne Bewilligung um Geld gespielt werden dürfen. Auch sollen Lotterien und Geschicklichkeitsspiele zur Verkaufsförderung zulässig bleiben, sofern an ihnen auch gratis teilgenommen werden kann.
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Letzte Änderung 26.06.2024