Taggelder der nebenamtlichen Bundesrichter werden erhöht; Bundesrat verabschiedet Botschaft zuhanden der Bundesversammlung

Bern, 08.12.2006 - Die Taggelder der nebenamtlichen Bundesrichter und Bundesrichterinnen sollen die Selbstkosten wieder vollständig decken und deshalb massvoll erhöht werden. Dies schlägt der Bundesrat in seiner Botschaft zu einer entsprechenden Verordnung der Bundesversammlung vor, die er am Freitag verabschiedet hat.

Mit dem Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes am 1. Januar 2007 müssen die Taggelder der nebenamtlichen Bundesrichter und Bundesrichterinnen in einer neuen Verordnung der Bundesversammlung geregelt werden. Seit acht Jahren sind die Ansätze nicht mehr angepasst worden und decken mittlerweile die Selbstkosten freiberuflicher Rechtsanwälte nicht mehr vollständig. Der Entwurf des Bundesrates sieht deshalb eine Erhöhung des Taggeldes auf 1300 (für Selbstständigerwerbende) bzw. auf 1000 Franken (für die übrigen Richter/innen) sowie eine Erhöhung der Stundenpauschale auf 180 bzw. 110 Franken vor.

Der Verordnungsentwurf regelt ferner die Vergütungen für Dienstreisen. Er übernimmt das bereits für die ordentlichen Bundesrichter und Bundesrichterinnen geltende System, wonach Tages- und Übernachtungsspesen pauschal und effektive Reisespesen gemäss tatsächlichen Auslagen entschädigt werden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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