Juan Angel Napout war am 3. Dezember 2015 aufgrund eines US-Verhaftsersuchens in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt worden. Die für den Bezirk Ost von New York zuständige Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, beim Verkauf von Marketingrechten an Sportvermarktungsfirmen im Zusammenhang mit der Austragung von Fussballturnieren in Lateinamerika Bestechungsgelder in Millionenhöhe erhalten zu haben.
In einer ersten Anhörung durch die Kantonspolizei Zürich gleich nach seiner Festnahme hatte sich Napout einer Auslieferung an die USA noch widersetzt. Das BJ hatte deshalb die USA aufgefordert, ein formelles Auslieferungsersuchen zu stellen. In einer weiteren Anhörung erklärte sich heute der paraguyanische Staatsangehörige einverstanden, an die USA ausgeliefert zu werden. Damit konnte das BJ in einem vereinfachten Verfahren seine Auslieferung unverzüglich bewilligen. Gemäss Rechtshilfegesetz muss Napout innert zehn Tagen von einer US-Polizeieskorte übernommen und in die USA gebracht werden.
Letzte Änderung 08.12.2015
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