"Strassburg ist nicht fremdes Gericht"

Zentralschweiz am Sonntag; Eva Novak, Balz Bruppacher
Zentralschweiz am Sonntag: "Martin Dumermuth ist als Chef des Bundesamts für Justiz der "oberste Jurist des Bundes". Im Interview erklärt er, wieso er trotz heikler Vorlagen gegen höhere Hürden für Initiativen ist."

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Rechtshilfe bb/eno. Nicht nur Initiativen geben dem Bundesamt für Justiz viel zu tun. Auch der Fifa-Skandal und aktuell die Festnahme von 15 mutmasslichen Mafiamitgliedern halten Martin Dumermuth auf Trab.

Sie führen seit einem Jahr umfangreiche Rechtshilfe- und Auslieferungsverfahren im Fall Fifa zu Gunsten der USA. Wie bewältigt das Bundesamt für Justiz (BJ) diese Arbeit?
Die Aufmerksamkeit für die Auslieferungsfälle ist umgekehrt proportional zum Aufwand, den wir bei der Erledigung der Rechtshilfegesuche haben. Da geht es um die Herausgabe von Bankunterlagen über mutmassliche Schmiergeldflüsse. Diese können wir den USA nicht telquel übergeben. Wir müssen jedes Dokument auf seine Relevanz für das Verfahren prüfen und entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Rechtshilfe erfüllt sind. Bei Akten, die Hunderte von Bundesordnern füllen, wird dies Monate in Anspruch nehmen.

Die Verhaftungen in Zürich, über die die "New York Times" jeweils vorab informiert war, weckten den Eindruck, die Schweiz sei willige Erfüllungsgehilfin der USA. Ist das BJ der verlängerte Arm der US-Justiz?
Das tönt etwas negativ. Nüchtern betrachtet, geht es bei der Rechtshilfe ja darum, dass wir eine ersuchende Behörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Aber gestützt auf genaue Vorschriften. So funktioniert das System der Rechtshilfe, das auf Gegenseitigkeit beruht.

Martin Dumermuth, sind Sie als Chef des Bundesamtes für Justiz erleichtert über das Nein zur Durchsetzungsinitiative?
Ich bin aus zwei Gründen sehr erleichtert: Erstens wäre die Umsetzung sehr schwierig geworden, weil die Initiative auf viele Fragen keine Antworten hatte. Da wären vor allem die Gerichte gefordert gewesen. Zweitens freut es mich für die Zukunft. Es war eine grundsätzliche Abstimmung über die Frage, wie man Initiativen umsetzen und mit Prinzipien unserer Verfassung umgehen soll. Das war aus unserer Sicht eine wichtige Weichenstellung.

In welche Richtung?
Es geht um Grundsatzfragen, die sich auch bei anderen Initiativen gestellt haben. Ich denke an die Verwahrungsinitiative, die Minarettinitiative und die Ausschaffungsinitiative. Wie ist mit solchen Teilrevisionen der Verfassung umzugehen? Wie ist das Verhältnis zwischen den geänderten Artikeln und dem Rest der Verfassung, der ja auch vom Volk angenommen ist? Bei der Volksinitiative formuliert ein Initiativkomitee einen Verfassungsartikel, der oft nicht mit den übrigen Verfassungsbestimmungen abgestimmt ist und im ganzen Verfahren nicht mehr geändert werden kann. Bei der Gesetzgebung ist das anders: Das Parlament stimmt in aufwendigen Beratungen die verschiedenen Anliegen aufeinander ab und stellt weitgehend Kohärenz her. Deshalb müssen Initiativen durch den Gesetzgeber umgesetzt werden.

Wäre es Ihnen lieber, wenn solche Initiativen ungültig erklärt würden?
Jede Initiative ist ja in bestimmter Weise "verfassungswidrig" - denn sie will die Verfassung ändern. Es macht aber einen Unterschied, ob sie eine punktuelle Änderung vornimmt oder in das Grundsystem der Verfassung eingreift. Theoretisch drängen sich also weitere Ungültigkeitsgründe auf, praktisch aber bin ich sehr skeptisch. Denn die Gefahr ist gross, dass Ungültigkeitsgründe politisch instrumentalisiert werden, um unliebsame Initiativen abzublocken. Deshalb halte ich das nicht für den richtigen Weg.

Was wäre der richtige Weg?
Es ist eher eine Frage des Bewusstseins Stimmbürger müssen wissen, dass sie zu den Grundwerten der Verfassung Sorge tragen müssen. Vor der Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative ist die Diskussion auch in diese Richtung gegangen - zum Glück.

Wird das Abstimmungsresultat eine heilsame Wirkung entfalten?
Ich glaube schon. Dass Argumente wie Rechtsstaat, Menschenrechte oder Gewaltenteilung in einer politischen Diskussion plötzlich einen hohen Stellenwert erhalten, hatten wir lange nicht mehr.

Sollte die Unterschriftenzahl erhöht werden?
Der Prozentsatz der Stimmberechtigten, die unterschreiben müssen, ist seit Einführung der Volksinitiative zwar massiv gesunken. Mit einer höheren Unterschriftenzahl würde man es aber jenen Gruppierungen erschweren, die nicht in den politischen Institutionen vertreten sind und für welche die Volksinitiative ursprünglich gedacht war. Die grossen Parteien hingegen, die mit Initiativen ihre Wähler mobilisieren, würde man nicht treffen.

Welche Lösung sehen Sie?
Ich bin überzeugt, es ist letztlich eine Frage der politischen Kultur und des Bewusstseins. Deshalb war die Diskussion über die Durchsetzungsinitiative extrem wertvoll für die Demokratie.

Auch im Hinblick auf die bevorstehende Abstimmung über die Initiative "Schweizer Recht statt fremde Richter"?
Das ist auch eine Initiative, die eine wichtige Diskussion auslösen wird. Diese wird aber wahrscheinlich weniger emotional geführt, da das Thema abstrakter ist. Ich bin aber gespannt - und bereit.

Als "oberster Jurist des Bundes" müssten Sie eigentlich dankbar sein, dass die WP damit Ihre Stellung gegenüber Strassburg aufwerten möchte.
Das Ziel des Bundesamtes für Justiz ist nicht, seine Stellung aufzuwerten, sondern für ein Rechtssystem zu sorgen, das Sinn macht.

Sie finden nicht, Strassburg mische sich zu stark ein?
Schauen Sie mal auf die Zahlen: Nur 1,6 Prozent der Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg werden gutgeheissen, was für ein Gericht sehr wenig ist. Beim Bundesgericht sind es etwa 12 Prozent. Das zeigt schon mal, dass Strassburg nicht die Tendenz hat, sich mehr "einzumischen" als andere Gerichte. Dazu kommt ein Wahrnehmungsphänomen.

Welches?
Wahrgenommen wird nur die Spitze des Eisbergs, und das sind oft die problematischen Fälle. Ich könnte Ihnen aber unzählige Urteilsbegründungen zeigen, in denen die Arbeit der Schweizer Behörden als sorgfältig eingestuft wird. Natürlich gibt es Fälle aus Strassburg, die mich nicht freuen. Ich war aber auch schon über Entscheide unseres Bundesgerichts nicht glücklich. Das liegt in der Natur eines Gerichts, das über Konflikte entscheidet. Es gibt Sieger und Verlierer. Die Schweiz hat durch den Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention das Gericht selbst beauftragt, es ist nicht ein fremdes Gericht.

Zurück zur Durchsetzungsinitiative: Werden entgegen den Versprechungen im Abstimmungskampf nun doch nicht jährlich 4000 kriminelle Ausländer ausgeschafft?
Niemand weiss, wie viele Ausländer ausgeschafft werden. Die Zahl 4000 war eine Hochrechnung aufgrund bisheriger Verurteilungen. Wie viele Ausschaffungsentscheide es tatsächlich geben wird, wird man erst in ein paar Jahren sagen können. Denn das neue Gesetz gilt für Taten, die ab dem 1. Oktober begangen werden. Und vor allem am Anfang, solange man noch keine gefestigte Praxis hat, werden die Betroffenen wahrscheinlich den ganzen Instanzenzug durchlaufen. Wichtig ist jedoch auch etwas anderes.

Was?
Es war nie das Ziel, eine bestimmte Ausschaffungszahl zu erreichen. Hinter jeder Ausschaffung steht ein Delikt - also etwas Negatives. Unser höchstes Ziel sollte sein, Delikte zu vermeiden.

 

Letzte Änderung 13.03.2016

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