1. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption:
Ja
2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
In Kolumbien können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:
- Kinder mit speziellen Bedürfnissen (auf ausdrücklichen Wunsch der künftigen Adoptiveltern). Über diese wird eine separate Liste geführt.
- Geschwister
- Gesunde Kinder (in der Regel ab 7 Jahren)
3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller
Gemeinschaftliche Adoption | ||
Alter der künftigen Adoptiveltern | Mind. 25 Jahre |
|
Gleichgeschlechtliche Paare | Möglich | |
Vorgeschriebene Ehedauer | Keine Angaben. Bei 1 bis 2-jähriger Ehedauer sollte der Nachweis erbracht werden, dass die Beziehung bereits länger besteht. |
|
Altersunterschied Kind/Adoptiveltern | max. 45 Jahre | |
Einzeladoption | ||
Einzeladoption möglich? | Ja, für Kinder mit speziellen Bedürfnissen | |
Zusammenarbeit mit Vermittlungsstellen | ||
Vom Herkunftsland vorgeschrieben? | Nein | |
Werden im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland bevorzugt behandelt? | Ja |
4. Allgemeine Hinweise
Kolumbianische Staatsangehörige können Kinder ohne spezielle Bedürfnisse adoptieren, während Nicht-Kolumbianer nur Kinder mit speziellen Bedürfnissen adoptieren können. Die folgenden Alterskategorien sind strikt und ohne Ausnahmen, d. h. die Eignungsbescheinigung muss sich auf eine dieser Kategorien beziehen.
Wenn einer der Adoptiveltern kolumbianischer Staatsangehöriger ist (Kinder MIT oder OHNE spezielle Bedürfnisse):
- 25 – 50-Jährige für Kinder zwischen 0 und 5 Jahren und 11 Monate (zwischen 0 und 71 Monaten), bei Geschwistern kann das älteste Kind zwischen 0 und 6 Jahre und 11 Monate sein
- 51 – 54-Jährige für Kinder zwischen 6 und 9 Jahren und 11 Monate (zwischen 72 und 119 Monaten), bei Geschwister kann das älteste Kind zwischen 7 und 9 Jahre und 11 Monate sein
- 55-Jährige und älter für Kinder ab 10 Jahren
Wenn keiner der Adoptiveltern kolumbianischer Staatsangehöriger ist (Kinder nur MIT speziellen Bedürfnisse):
- 25 – 50-Jährige für Kinder zwischen 0 und 5 Jahren und 11 Monate (zwischen 0 und 71 Monaten), bei Geschwistern kann das älteste Kind zwischen 0 und 6 Jahre und 11 Monate sein
- 51 – 54-Jährige für Kinder zwischen 6 und 9 Jahren und 11 Monate (zwischen 72 und 119 Monaten), bei Geschwister kann das älteste Kind zwischen 7 und 9 Jahre und 11 Monate sein
- 55-Jährige und älter für Kinder ab 10 Jahren
Massgebend ist das Alter zum Zeitpunkt des Kindervorschlages durch die kolumbianische Zentralbehörde.
Die kolumbianische Zentralbehörde lehnt die Festlegung des Geschlechts in den Eignungsbescheinigungen und im Antrag ab. Es dürfen auch keine Angaben zu äusserlichen Merkmalen des Kindes (Hautfarbe, Haarfarbe etc.) gemacht werden.
5. Dokumentenliste des Elterndossiers
- Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
- Die spanische Übersetzung muss durch eine(n) offizielle(n) Übersetzer/in in Kolumbien erstellt werden (s. die Website des 'Ministerio de Relaciones Exteriores', Rubrik "Links").
- Sämtliche Dokumente müssen mit einer Apostille versehen sein.
Checkliste |
Antrag für eine Adoption auf dem ICBF-Formular |
Motivationsschreiben der Antragsteller |
Eignungsbescheinigung zur Adoption eines Kindes |
Bestätigung, dass periodische Berichte nach der Adoption eingereicht werden |
Psychologisches Gutachten |
Sozialbericht |
Arztzeugnisse über die physische und psychische Gesundheit, mit Hinweis, dass Voraussetzungen für eine Adoption vorhanden sind |
Auszüge aus dem Geburtsregister (CIEC) |
Fotokopie der Pässe |
Auszug aus dem Eheregister (CIEC) |
Scheidungsurteil (falls vorhanden) |
Dokumente über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Arbeitsbestätigung mit Beschäftigungsdauer, Funktion und Lohnangaben in USD; letzte Steuererklärung; Für Selbständige: Bestätigung durch eine(n) vereidigte(n) Buchhalter/in oder Kopie der letzten Steuererklärung |
Aufstellung monatliches Familienbudget in CHF/USD/COP |
Bescheinigung der Nationalität früher adoptierter Kinder |
Für ausländische Familien in der Schweiz: Einreisebewilligung für das Kind |
Bescheinigung Akkreditierung Übersetzer |
Mindestens 10 Fotos auf CD oder USB-Stick |
6. Hinweise zum lokalen Verfahren
Wartefristen nach dem Einreichen des Dossiers bis zum Kindervorschlag? | Ist je nach Kinderprofil sehr unterschiedlich |
Dauer des Verfahrens vor Ort / Dauer des Aufenthaltes im Herkunftsland | bis zu 8 Wochen |
Wo wird die Adoption ausgesprochen / Entscheid? | Im Herkunftsland |
Typ der Adoption | Volladoption |
7. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
Die Zentrale Behörde von Kolumbien verlangt von den zuständigen Behörden folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:
- Für Kinder bis 7 Jahre und 11 Monate: 1 Bericht in zweifacher Ausführung alle 6 Monate während 2 Jahren (insgesamt 4 Berichte)
- Für Kinder ab 8 Jahre sowie für Geschwister: 1 Bericht in zweifacher Ausführung alle 6 Monate während 3 Jahren (insgesamt 6 Berichte)
- Die spanische Übersetzung muss durch eine(n) offizielle(n) Übersetzer/in in Kolumbien erstellt werden (s. die Website des 'Ministerio de Relaciones Exteriores', Rubrik "Links").
- Sämtliche Dokumente müssen mit einer Apostille versehen sein.
Dokumente
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Adressliste (PDF, 114 kB, 18.03.2024)
der vom Bund bewilligten Vermittlungsstellen
Letzte Änderung 24.01.2024