Adoption Kolumbien

1. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption:

Ja

2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können

In Kolumbien können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:

  • Kinder mit speziellen Bedürfnissen (auf ausdrücklichen Wunsch der künftigen Adoptiveltern). Über diese wird eine separate Liste geführt.
  • Geschwister
  • Gesunde Kinder (in der Regel ab 7 Jahren)

3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller

Gemeinschaftliche Adoption
  Alter der künftigen Adoptiveltern Mind. 25 Jahre
  Gleichgeschlechtliche Paare Möglich
  Vorgeschriebene Ehedauer Keine Angaben. Bei 1 bis 2-jähriger Ehedauer sollte der Nachweis erbracht werden, dass die Beziehung bereits länger besteht.
  Altersunterschied Kind/Adoptiveltern max. 45 Jahre
Einzeladoption
  Einzeladoption möglich? Ja, für Kinder mit speziellen Bedürfnissen
Zusammenarbeit mit Vermittlungsstellen
  Vom Herkunftsland vorgeschrieben? Nein
Werden im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland bevorzugt behandelt? Ja

4. Allgemeine Hinweise

Kolumbianische Staatsangehörige können Kinder ohne spezielle Bedürfnisse adoptieren, während Nicht-Kolumbianer nur Kinder mit speziellen Bedürfnissen adoptieren können. Die folgenden Alterskategorien sind strikt und ohne Ausnahmen, d. h. die Eignungsbescheinigung muss sich auf eine dieser Kategorien beziehen.

Wenn einer der Adoptiveltern kolumbianischer Staatsangehöriger ist (Kinder MIT oder OHNE spezielle Bedürfnisse):

  • 25 – 50-Jährige für Kinder zwischen 0 und 5 Jahren und 11 Monate (zwischen 0 und 71 Monaten), bei Geschwistern kann das älteste Kind zwischen 0 und 6 Jahre und 11 Monate sein
  • 51 – 54-Jährige für Kinder zwischen 6 und 9 Jahren und 11 Monate (zwischen 72 und 119 Monaten), bei Geschwister kann das älteste Kind zwischen 7 und 9 Jahre und 11 Monate sein
  • 55-Jährige und älter für Kinder ab 10 Jahren

Wenn keiner der Adoptiveltern kolumbianischer Staatsangehöriger ist (Kinder nur MIT speziellen Bedürfnisse):

  • 25 – 50-Jährige für Kinder zwischen 0 und 5 Jahren und 11 Monate (zwischen 0 und 71 Monaten), bei Geschwistern kann das älteste Kind zwischen 0 und 6 Jahre und 11 Monate sein
  • 51 – 54-Jährige für Kinder zwischen 6 und 9 Jahren und 11 Monate (zwischen 72 und 119 Monaten), bei Geschwister kann das älteste Kind zwischen 7 und 9 Jahre und 11 Monate sein
  • 55-Jährige und älter für Kinder ab 10 Jahren

Massgebend ist das Alter zum Zeitpunkt des Kindervorschlages durch die kolumbianische Zentralbehörde.

Die kolumbianische Zentralbehörde lehnt die Festlegung des Geschlechts in den Eignungsbescheinigungen und im Antrag ab. Es dürfen auch keine Angaben zu äusserlichen Merkmalen des Kindes (Hautfarbe, Haarfarbe etc.) gemacht werden.

5. Dokumentenliste des Elterndossiers

  • Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
  • Die spanische Übersetzung muss durch eine(n) offizielle(n) Übersetzer/in in Kolumbien erstellt werden (s. die Website des 'Ministerio de Relaciones Exteriores', Rubrik "Links").
  • Sämtliche Dokumente müssen mit einer Apostille versehen sein.
Checkliste
Antrag für eine Adoption auf dem ICBF-Formular
Motivationsschreiben der Antragsteller
Eignungsbescheinigung zur Adoption eines Kindes
Bestätigung, dass periodische Berichte nach der Adoption eingereicht werden
Psychologisches Gutachten
Sozialbericht
Arztzeugnisse über die physische und psychische Gesundheit, mit Hinweis, dass Voraussetzungen für eine Adoption vorhanden sind
Auszüge aus dem Geburtsregister (CIEC)
Fotokopie der Pässe
Auszug aus dem Eheregister (CIEC)
Scheidungsurteil (falls vorhanden)
Dokumente über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Arbeitsbestätigung mit Beschäftigungsdauer, Funktion und Lohnangaben in USD; letzte Steuererklärung;
Für Selbständige: Bestätigung durch eine(n) vereidigte(n) Buchhalter/in oder Kopie der letzten Steuererklärung
Aufstellung monatliches Familienbudget in CHF/USD/COP
Bescheinigung der Nationalität früher adoptierter Kinder
Für ausländische Familien in der Schweiz: Einreisebewilligung für das Kind
Bescheinigung Akkreditierung Übersetzer
Mindestens 10 Fotos auf CD oder USB-Stick

6. Hinweise zum lokalen Verfahren

Wartefristen nach dem Einreichen des Dossiers bis zum Kindervorschlag? Ist je nach Kinderprofil sehr unterschiedlich
Dauer des Verfahrens vor Ort / Dauer des Aufenthaltes im Herkunftsland bis zu 8 Wochen
Wo wird die Adoption ausgesprochen / Entscheid? Im Herkunftsland
Typ der Adoption Volladoption

7. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes

Die Zentrale Behörde von Kolumbien verlangt von den zuständigen Behörden folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:

  • Für Kinder bis 7 Jahre und 11 Monate: 1 Bericht in zweifacher Ausführung alle 6 Monate während 2 Jahren (insgesamt 4 Berichte)
  • Für Kinder ab 8 Jahre sowie für Geschwister: 1 Bericht in zweifacher Ausführung alle 6 Monate während 3 Jahren (insgesamt 6 Berichte)
  • Die spanische Übersetzung muss durch eine(n) offizielle(n) Übersetzer/in in Kolumbien erstellt werden (s. die Website des 'Ministerio de Relaciones Exteriores', Rubrik "Links").
  • Sämtliche Dokumente müssen mit einer Apostille versehen sein.

Dokumente

Links

Letzte Änderung 24.01.2024

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