Eidgenössische Volksinitiative 'für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)'
Volksabstimmung vom 28. November 2010
Die Volksinitiative 'für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)' wurde von Volk und Ständen am 28. November 2010 angenommen. Ausländerinnen und Ausländer, die eine der im Initiativtext benannten Straftaten begangen haben, sollen künftig automatisch ihr Aufenthaltsrecht verlieren und in ihr Heimatland zurückgeschafft werden. Das Parlament hatte der Initiative einen Gegenentwurf gegenübergestellt. Bundesrat und Parlament hatten empfohlen, die Initiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen.
Weitere Informationen
- Erläuterungen des Bundesrats (Abstimmungsbüchlein, PDF)
- Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG)
Dokumentation
- Chronologie: Eidgenössische Volksinitiative 'für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)'
- Botschaft des Bundesrates 24. Juni 2009 (BBl 2009 5097)
- Parlamentarische Beratungen
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative vom 18. Juni 2010 (BBl 2010 4241)