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Veröffentlicht am 3. Oktober 2024

Richtigstellung des EJPD von tatsachenwidrigen Behauptungen im «Blick» vom 3. Oktober 2024

Der «Blick» berichtete am 3. Oktober 2024, Bundesrat Beat Jans habe dem Bundesrat die Ausweitung des Schutzstatus S auf vorläufig Aufgenommene beantragt. Das ist tatsachenwidrig.

  • Im Auftrag des EJPD hat die Evaluationsgruppe Schutzstatus S unter der Leitung von alt National- und Regierungsrat Urs Hofmann den gesetzgeberischen Handlungsbedarf bezüglich der vorläufigen Aufnahme und des Schutzstatus S geprüft. In ihrem Bericht hat die Evaluationsgruppe mehrere Varianten vorgeschlagen.
     
  • Das EJPD hat in der Folge jene Variante weiterverfolgt, die auf eine Vereinheitlichung des Schutzstatus S und der vorläufigen Aufnahme verzichtet. Diesen Vorschlag hat das EJPD am 20. August 2024 in die Ämterkonsultation geschickt.
     
  • Der Bundesrat hat am 20. September 2024 der vom EJPD in der Ämterkonsultation vorgeschlagenen Variante zugestimmt.
     
  • Der Bundesrat hat dem EJPD dabei den Auftrag erteilt, vertieft abzuklären, welche Angleichungen in der Rechtsstellung der Schutzsuchenden vorgenommen werden sollen. Der Schutzstatus S und die vorläufige Aufnahme sollen grundsätzlich beibehalten werden. (Medienmitteilung)
     
  • Ebenfalls tatsachenwidrig ist die Behauptung des «Blick», dass die Sozialleistungen bei einer Angleichung steigen würden. Die vom Bund an die Kantone ausgerichtete Globalpauschale für Schutzstatus S und vorläufig Aufgenommene ist identisch.

Verletzung journalistischer Regeln:

  • Das EJPD hält fest, dass es der «Blick» unterlassen hat, dem EJPD Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
     
  • Schliesslich hält das EJPD ebenfalls fest, dass der «Blick» darauf verzichtet hat, in die dem Entscheid des Bundesrats zu Grunde liegenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.