Abstimmung vom 11. März 2012: Nein zur Ferieninitiative, Ja zur Regelung der Geldspiele

Bern, 17.01.2012 - Bundesrat und Parlament empfehlen die Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle" zur Ablehnung. Zum "Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke" empfehlen sie ein Ja. Bundesrätin Simonetta Sommaruga legte am Dienstag in Bern gemeinsam mit Vertretern der Kantone die Argumente zu diesen beiden Vorlagen der Volksabstimmung vom 11. März 2012 dar.

Neben Bundesrätin Sommaruga informierte der Waadtländer Staatsrat Philippe Leuba als Vertreter der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren über die Abstimmungsempfehlung zur Ferieninitiative, der Berner Regierungsrat Hans-Jürg Käser als Präsident der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz über jene zum Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele.

Keine Gewähr für Entlastung

Bundesrätin Sommaruga hielt fest, dass der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein grosses und wichtiges Anliegen sei. Nur erholte und gesunde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten gute Leistungen erbringen. Der Bundesrat begrüsse daher Regelungen, die Erholung und Wohlbefinden gewährleisten. Die Überlegungen, die hinter der Initiative stehen, seien sinnvoll und ernst zu nehmen. Die Initiative biete jedoch keine Gewähr dafür, dass die Arbeitnehmenden tatsächlich entlastet würden. Sie gehe nicht darauf ein, wie die längeren Ferienabwesenheiten in den Betrieben aufgefangen werden sollten. Damit bleibe auch offen, wer nach einer Annahme der Initiative die Mehrbelastung zu tragen hätte, die Arbeitgeber oder die Arbeitnehmenden.

Stellen die Arbeitgeber aus finanziellen oder aus anderen Gründen kein zusätzliches Personal ein, um die längeren Ferienabwesenheiten auszugleichen, so erreicht die Initiative ihr Ziel nicht. Denn zu einer Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt es nur, wenn die Arbeit auf mehr Hände und Köpfe verteilt werden kann. Andernfalls steigt die Belastung für die Einzelnen.

Umgekehrt gilt: Stellen die Arbeitgeber mehr Personal ein, so steigen ihre Kosten. Jede Woche Ferien erhöht die Lohnkosten um rund 2 Prozent. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen dürften sich - unabhängig von der Wirtschaftslage - schwer damit tun, höhere Lohnkosten zu verkraften. Höhere Lohnkosten belasten den gesamten Werkplatz Schweiz und schwächen seine Konkurrenzfähigkeit. Die bisherige Ferienregelung, so Sommaruga, habe sich nach Ansicht des Bundesrates und des Parlaments bewährt. Sie ermögliche in den unterschiedlichen Branchen arbeitnehmerfreundliche Arbeitsbedingungen - und dazu gehören eben nicht nur die Ferien, sondern auch Lohnerhöhungen, Arbeitszeitverkürzungen, Teilzeitstellen oder Einrichtungen für die Kinderbetreuung.

Breiter Konsens über Regelung der Geldspiele

Der Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele ist ein Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls». An seiner Erarbeitung waren der Bund, die Kantone, das Initiativkomitee und weitere Akteure beteiligt. Er ist also das Ergebnis eines breiten Konsenses. Die Initianten zogen denn auch ihre Volksinitiative zugunsten dieses Bundesbeschlusses zurück; die Volksabstimmung über sie entfällt.

Der Gegenentwurf bilde eine gute Grundlage für eine umfassende und zeitgemässe Gesetzgebung über die Geldspiele, sagte Bundesrätin Sommaruga am Dienstag in Bern. Auf der Basis des neuen Verfassungsartikels werde der Gesetzgeber namentlich auch Regelungen treffen können, die den Gefahren von Geldspielen Rechnung tragen. Diese Gefahren, nicht zuletzt die Spielsucht, müssten ernst genommen werden. Der neue Verfassungsartikel tue dies: Er ist konkreter gefasst als die geltende Bestimmung und nimmt neben dem Bund neu auch die Kantone in die Pflicht. Beide müssen den Gefahren des Geldspiels bei der Gesetzgebung und bei der Spielaufsicht Rechnung tragen und die Bevölkerung angemessen vor diesen Gefahren schützen.

Der neue Verfassungsartikel ermöglicht weiterhin aber auch ein attraktives Angebot an Spielen. Er garantiert zudem, dass auch in Zukunft die Reinerträge aus Lotterien und Sportwetten für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden. Damit sichert er die heutige Unterstützung zahlreicher Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport. Auch die Spielbanken leisten weiterhin eine Abgabe an die Allgemeinheit: Ein grosser Anteil ihrer Bruttospielerträge ist auch in Zukunft für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung bestimmt.


Adresse für Rückfragen

Informationsdienst EJPD, T +41 58 462 18 18, info@gs-ejpd.admin.ch


Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

Letzte Änderung 06.06.2024

Zum Seitenanfang

https://www.ejpd.admin.ch/content/ejpd/de/home/aktuell/mm.msg-id-43040.html