Durchsetzungsinitiative bricht mit Grundregeln der Demokratie

Bern, 22.12.2015 - Die Volksinitiative "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)" umgeht den Gesetzgeber und schränkt die Gerichte ein. Damit bricht sie mit Grundregeln der Demokratie und stellt den Rechtsstaat in Frage. Zudem stehen die Bestimmungen in Konflikt mit den Menschenrechten und mit dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU – bei einer Annahme würde dies zu zusätzlichen Unsicherheiten in den bilateralen Beziehungen der Schweiz zu ihrem wichtigsten Handelspartner führen. Bundesrat und Parlament lehnen die Durchsetzungsinitiative deshalb ab.

Am 28. Februar 2016 stimmen Volk und Stände über die Durchsetzungsinitiative ab. Heute hat Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, die Haltung des Bundesrates dargelegt. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.

Die Durchsetzungsinitiative setzt sich über die bewährten Abläufe der Demokratie hinweg. Laut Bundesverfassung ist es Aufgabe des Parlaments, mit Gesetzesanpassungen eine von Volk und Ständen angenommene Volksinitiative umzusetzen. Nachdem die Ausschaffungsinitiative Ende 2010 angenommen worden war, hat das Parlament diesen Auftrag in der Zwischenzeit erfüllt und die Gesetze verschärft. Ohne diese Gesetze abzuwarten und ohne später das Referendum zu ergreifen, wählten die Initianten den Weg über eine neue Volksinitiative, noch bevor das Parlament mit den Gesetzgebungsarbeiten überhaupt beginnen konnte.

Gesetze zur Ausschaffung krimineller Ausländer bereits verschärft

Mit der Durchsetzungsinitiative wollen die Initianten ihre Vorstellung davon durchsetzen, wie die Ausschaffungsinitiative umzusetzen sei. Indem sie aber noch schärfere Regeln für die Landesverweisung vorsieht, geht die Durchsetzungsinitiative über die damalige Initiative hinaus. Das Parlament hat die Umsetzungsarbeiten nach der Ausschaffungsinitiative bereits abgeschlossen. Die Gesetze zur Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer wurden verschärft. Sie sind streng und sehen für schwere Taten, für Körperverletzung, Gewaltdelikte und sexuelle Gewalt eine obligatorische Landesverweisung vor.

Dabei ermöglichen es die neuen Gesetze, dass Gerichte Härtefälle berücksichtigen können. Dank dieser Möglichkeit lassen sich die neuen Regelungen besser mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und mit den grundlegenden Prinzipien unserer Bundesverfassung vereinbaren.

Beziehungen zur EU werden zusätzlich belastet

Die Durchsetzungsinitiative steht nicht nur im Widerspruch zu zentralen rechtsstaatlichen Errungenschaften in unserer Verfassung, sondern sie verletzt neben internationalen Menschenrechtsgarantien auch das Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Eine Annahme der Initiative würde zu zusätzlichen Unsicherheiten in den bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU führen und die laufenden Gespräche zur Umsetzung des am 9. Februar 2014 von Volk und Ständen angenommenen Zuwanderungsartikels (Art. 121a BV) belasten. Solche Rechtsunsicherheiten, die den bilateralen Weg in Frage stellen können, wären schädlich für die Wirtschaft und für die Interessen der Schweiz.


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Letzte Änderung 06.06.2024

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