Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung: Strategische Ziele

Bern, 19.06.2020 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 die strategischen Ziele für das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR) für die Jahre 2020 bis 2023 festgelegt. Das Institut soll in der Schweiz und im Ausland als Dokumentations- und Forschungsstätte mit hoher wissenschaftlicher Kompetenz wahrgenommen werden und einen attraktiven Forschungsstandort bieten.

Erstmals hat der Bundesrat die strategischen Ziele des SIR festgelegt. Diese werden vom Bundesrat im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben unter Wahrung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit des Instituts für jeweils vier Jahre festgelegt.

Mit seinen strategischen Zielen möchte der Bundesrat sicherstellen, dass das SIR in den Bereichen der Rechtsvergleichung, des ausländischen und des internationalen Rechts, weiterhin als Dokumentations- und Forschungsstätte mit hoher wissenschaftlicher Kompetenz wahrgenommen wird und seinen hervorragenden Ruf in der Schweiz und im Ausland bewahren kann. Die Öffentlichkeit und besonders die rechtsetzenden Organe des Bundes sollen so auch künftig von den wertvollen Dienstleistungen des Instituts profitieren können. Weiter soll es insbesondere auch mit seiner Bibliothek Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem In- und Ausland einen attraktiven Forschungsstandort bieten.

Deshalb erwartet der Bundesrat, dass das Institut die hohe Qualität seiner Rechtsauskünfte, Gutachten und Forschungsarbeiten sicherstellt und seine wissenschaftliche Forschung weiterentwickelt. Weiter soll das SIR die bestehende Zusammenarbeit mit Universitäten, anderen Forschungsinstitutionen und weiteren Partnern in der Schweiz und im Ausland überprüfen und nach Bedarf intensivieren. Studentinnen und Studenten sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Schweiz und dem Ausland sollen in ihren Forschungen unterstützt werden. Zudem soll das Institut die Sichtbarkeit der Publikationen und der weiteren Dienstleistungen, insbesondere auch jener der Bibliothek, gewährleisten.

Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes und eine wissenschaftlich unabhängige Dokumentations- und Forschungsstätte. Das Institut erstellt unter anderem Gutachten zum ausländischen Recht sowie rechtsvergleichende Studien. Es führt eine Fachbibliothek und Dokumentationen über ausländisches und internationales Recht und über die Rechtsvergleichung. Weiter betreibt das SIR im internationalen Recht und in der Rechtsvergleichung Forschung, unterstützt und koordiniert in diesen Gebieten Forschungsprojekte an schweizerischen Hochschulen und bietet Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf dem Campus der Universität Lausanne eine Forschungsstätte.

Das SIR erbringt seine Dienstleistungen vor allem gegenüber den Schweizer Behörden und dem akademischen Publikum.


Adresse für Rückfragen

Christina Schmid, Direktorin, T +41 21 692 49 11, christina.schmid@isdc-dfjp.unil.ch



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Letzte Änderung 06.02.2024

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