UN-Unterausschuss gegen Folter: Die NKVF begrüsst die Empfehlung, dass die Menschenrechtsarbeit der Kommission mit mehr Ressourcen gestärkt wird.

Bern, 05.03.2021 - Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute ihre Stellungnahme zum Bericht des UN-Unterausschusses gegen Folter. Dieser kam zum Schluss, dass die Kommission mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln nicht in allen Bereichen tätig sein kann, wo dies wünschenswert wäre. Die NKVF teilt diese Einschätzung und begrüsst die Empfehlung des UN-Unterausschusses, die Arbeit der Kommission mit zusätzlichen Ressourcen zu stärken.

«Zusätzliche Finanzen, würden uns ermöglichen mehr Orte des Freiheitsentzuges zu kontrollieren. Auch würden wir gerne die Situation von Menschen im Alters-, Pflege- und Behindertenbereich überprüfen. Die letzten Monate haben die Wichtigkeit einer solcher unabhängigen Überprüfung gezeigt », sagte Regula Mader, die Präsidentin der NKVF.

Die Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen zur Stärkung ihres Mandats bleibt deshalb eine Priorität für die Kommission. Die Schweiz nimmt gegenüber anderen Ländern eine Vorreiterrolle bei der Folterprävention ein. Um diese Rolle glaubwürdig auszuüben, sollte nach Ansicht der NKVF der nationale Präventionsmechanismus über angemessene finanzielle und personelle Ressourcen verfügen.

Die Kommission schätzt die Empfehlungen des UN-Unterausschusses zur Verbesserung der Methodik und Arbeit der NKVF. So werden die Kommissionsmitglieder und Mitarbeitenden ihre Aufgabe und Tätigkeit den Menschen im Freiheitsentzug klarer und anhand von Broschuren in verschiedenen Sprachen erklären. Die NKVF wird nach der Veröffentlichung ihrer Berichte vermehrt den Dialog mit den Behörden der Kantone und des Bundes suchen, um die Umsetzung der Empfehlungen konsequenter zu verfolgen.

Eine Delegation des UN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter (Subcommittee on Prevention of Torture SPT) besuchte vom 27. Januar bis 7. Februar 2019 verschiedene Einrichtungen des Freiheitsentzugs in der Schweiz. Der Unterausschuss verfasste gestützt auf diesen Besuch zwei Berichte: Ein erster Bericht richtet sich allgemein an die Schweiz, vertreten durch den Bundesrat, und die Verantwortlichen der besuchten Gefängnisse, Justizvollzugsanstalten und weiteren Einrichtungen mit Erkenntnissen und Empfehlungen. Ein zweiter Bericht richtet sich an die NKVF. Dieser äussert sich zu den Ressourcen, zur Arbeit und zur Unabhängigkeit der Kommission. Zum zweiten Bericht veröffentlicht die NKVF heute ihre Stellungnahme.


Adresse für Rückfragen

Livia Hadorn
Geschäftsführerin NKVF
+41 58 465 16 20



Herausgeber

Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
http://www.nkvf.admin.ch

Letzte Änderung 06.02.2024

Zum Seitenanfang

Medienmitteilungen abonnieren

https://www.ejpd.admin.ch/content/ejpd/de/home/aktuell/mm.msg-id-82601.html