Bundesrat anerkennt die Gleichwertigkeit der chinesischen Revisionsaufsicht

Bern, 26.05.2021 - Die Schweiz verfolgt im globalen Zusammenspiel der Revisionsaufsichtsbehörden den Ansatz der Heimatstaatenaufsicht. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 die Gleichwertigkeit der chinesischen Revisionsaufsichtsbehörde CSRC anerkannt. Er erleichtert damit die Zusammenarbeit zwischen der Schweizer Börse und chinesischen Börsen.

Zum Schutz der Investorinnen und Investoren auf dem Schweizer Kapitalmarkt entfaltet das Revisionsaufsichtsgesetz auch Wirkung im Ausland. Der Aufsicht durch die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) unterstehen neben den Schweizer Revisionsgesellschaften auch ausländische Revisionsunternehmen, sofern diese ausländische Unternehmen prüfen, die auf dem Schweizer Kapitalmarkt Beteiligungspapiere oder Anleihen ausgeben.

Zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten entfallen jedoch Zulassung und Aufsicht durch die RAB, wenn das ausländische Revisionsorgan einer vom Bundesrat anerkannten ausländischen Revisionsaufsichtsbehörde untersteht. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Beschluss vom 26. Mai 2021 die Gleichwertigkeit der chinesischen Revisionsaufsichtsbehörde "China Securities Regulatory Commission" (CSRC) anerkannt.

Die Zahl der von der Schweiz anerkannten ausländischen Revisionsaufsichtsbehörden steigt mit der Anerkennung der CSRC auf 49.


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Letzte Änderung 06.02.2024

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