Schweiz und Liechtenstein unterzeichnen Abkommen über Spielsperren

Bern, 20.10.2022 - Die Schweiz und Liechtenstein wollen verhindern, dass gesperrte Personen in einem Casino des jeweils anderen Landes weiterspielen können. Sie verstärken damit den Schutz der Spielerinnen und Spieler vor Spielsucht. Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), und Sabine Monauni, Regierungschef-Stellvertreterin des Fürstentums Liechtenstein, haben am 20. Oktober 2022 in Bern ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet.

Das bilaterale Ankommen regelt den Austausch von Daten über gesperrte Personen zwischen Casinos der beiden Länder. Diese werden zudem zur gegenseitigen Anerkennung von Spielsperren verpflichtet. Spielsperren werden verhängt gegen Spielerinnen und Spieler, die überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, Spieleinsätze über ihren finanziellen Verhältnissen tätigen oder spielsüchtig sind.

Meilenstein für den Spielerschutz

Anlässlich der Unterzeichnung sprach Bundesrätin Keller-Sutter von einem Meilenstein für den grenzüberschreitenden Spielerschutz. Gesperrte Spielerinnen und Spieler sollten ihrer Sucht nicht im anderen Land nachgehen und sich weiter verschulden können, sagte sie. "Mit diesem Abkommen wird die Spielsperre als wichtige Sozialschutzmassnahme nicht auf das jeweilige Staatsgebiet begrenzt bleiben."

Erstes Abkommen seiner Art

Das Abkommen mit Liechtenstein ist das erste seiner Art. Auch innerhalb der EU gibt es keine entsprechenden Vereinbarungen. Laut Bundesrätin Keller-Sutter nehmen die Schweiz und Liechtenstein damit eine Vorreiterrolle ein.

Die beiden Länder hatten sich am 14. Juni 2022 auf das Abkommen geeinigt. Der Bundesrat genehmigte es am 30. September 2022. Gleichzeitig eröffnete er die Vernehmlassung über das Abkommen. Diese dauert bis am 20. Januar 2023. Das Abkommen untersteht dem fakultativen Referendum.


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Letzte Änderung 06.02.2024

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