Das Bologna-Modell leitet mit der Vergabe von Bachelors und Masters an Stelle von Lizenziaten eine neue Struktur und eine internationale Vergleichbarkeit der Hochschulausbildung und -diplome ein. Bislang haben 40 europäische Staaten, darunter auch die Schweiz, die Deklaration unterzeichnet. Sie verpflichten sich damit, die Lehrgänge ihrer Hochschulen bis 2010 anzupassen.
Modifizierte Voraussetzungen für Anwaltspatente
Das Anwaltsgesetz, das die Voraussetzungen für den Eintrag in die kantonalen Anwaltsregister regelt, wird entsprechend angepasst. Die Voraussetzungen für den Eintrag sind neu dann gegeben, wenn ein juristisches Studium mit einem Master (oder wie bisher mit einem Lizenziat) einer schweizerischen Hochschule abgeschlossen wurde. Die Kantone müssen allerdings die Inhaber eines Bachelors zum Anwaltspraktikum zulassen.
Gleichzeitig werden zwei weitere kleine Revisionen vorgeschlagen: Die Berufshaftpflichtversicherung wird eine Voraussetzung für den Registereintrag und ist nicht wie bis anhin eine Berufsregel. Zudem müssen die kantonalen und die eidgenössischen Gerichts- und Verwaltungsbehörden zukünftig der Aufsichtsbehörde das Fehlen persönlichen Voraussetzungen für die Berufsausübung melden.
Letzte Änderung 11.03.2005
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Monique
Cossali Sauvain
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 47 89
F
+41 58 462 78 79