Heute müssen Ehegatten, die eine Scheidung auf gemeinsames Begehren beantragen, nach Anhörung durch das Gericht den Scheidungswillen und die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen nach einer Bedenkzeit von zwei Monaten bestätigen. Eine auf eine parlamentarische Initiative zurückgehende Vorlage sieht vor, diese von der Praxis wiederholt kritisierte Bedenkzeit aufzuheben. Auch der Bundesrat befürwortet diese Revision des Zivilgesetzbuchs. Dem berechtigten Anliegen, die Ehegatten vor einer übereilten Scheidung zu schützen, wird mit der neu ausdrücklich erwähnten Möglichkeit der Anhörung in mehreren Sitzungen durch das Gericht genügend Rechnung getragen, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme ausführt.
Dokumente
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Stellungnahme des Bundesrates
(BBl 2008 1975)
Letzte Änderung 27.02.2008
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