Neu werden unter anderem Gegenstände wie Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen dem Waffengesetz unterstehen; weiter werden das missbräuchliche Tragen gefährlicher Gegenstände sowie der anonyme Verkauf von Waffen verboten. Verbessert wird zudem der Informationsaustausch zwischen der zuständigen Stelle im Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und der Zentralstelle Waffen (ZSW) im Bundesamt für Polizei (fedpol). Die Zentralstelle meldet dem VBS Personen, die wegen des Missbrauchs von Schusswaffen verzeichnet sind. Im Gegenzug meldet das VBS Personen, die beim Austritt aus der Armee eine Waffe zum Eigentum erhalten haben. Im Zuge der Revision des Waffenrechts entstehen zwei neue Datenbanken: Einerseits eine Datenbank zur Auswertung von Schusswaffenspuren an Waffen, Munition, insbesondere Tatmunition, und an Personen, die an Straftaten beteiligt oder von ihnen betroffen waren (ASWA). Andererseits eine Datenbank über die Abgabe und den Entzug von Waffen der Armee (DAWA).
Um Gesetzeslücken im Waffengesetz zu schliessen und die Anwendung des Waffenrechts auf kantonaler Ebene zu vereinheitlichen, hatte der Bundesrat bereits 2001 beschlossen, das Waffenrecht zu revidieren ("nationale" Revision des Waffengesetzes). Die in Angriff genommenen Arbeiten wurden später aber zurückgestellt, um die für die Umsetzung des Schengen-Assoziierungsabkommens erforderlichen Anpassungen im Waffenrecht zu erarbeiten (Schengen-Revision).
Nachdem das Abkommen in einem Volksentscheid gutgeheissen worden war, wurden die Revisionsarbeiten wieder aufgenommen. Die "nationale" Revision des Waffengesetzes wurde im Juni 2007 vom Parlament verabschiedet. Mit der vorliegenden Revision der Waffenverordnung werden die damals beschlossenen Änderungen des Waffengesetzes umgesetzt.
Neben den vielen notwendigen Anpassungen mussten zusätzlich erneut zahlreiche Bestimmungen abgeändert werden, die bereits im Zuge der Schengen-Revision geändert, aber noch nicht in Kraft gesetzt worden waren. Deshalb entschied fedpol sich für eine Totalrevision der Waffenverordnung.
Es ist vorgesehen, die Schengen-Revision und die nationale Gesetzes- und Verordnungsrevision dann in Kraft zu setzen, wenn der Schengen-Besitzstand für die Vertragspartner des Schengen-Assoziierungsabkommen verbindlich wird. Der EU-Rat wird das betreffende Datum noch dieses Jahr bestimmen. Es obliegt anschliessend formell dem Bundesrat festzulegen, wann die revidierten Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen in Kraft treten. Voraussichtlich wird dies Ende 2008 der Fall sein.
Dokumente
- Waffenverordnung (PDF, 228 kB, 21.06.2010)
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Rapport explicatif (PDF, 184 kB, 21.06.2010)
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Letzte Änderung 02.07.2008
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