Grundlage der Prüfung waren unter anderem der dritte periodische Staatenbericht der Schweiz, die Antworten der Schweizer Delegation zu schriftlichen oder mündlichen Fragen des Ausschusses sowie Hinweise und Berichte von Nichtregierungsorganisationen. Nach der Anhörung wird der Ausschuss Empfehlungen an die Schweiz richten, wozu die Schweiz innert den vom Ausschuss gesetzten Fristen Stellung nehmen wird.
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Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights
Letzte Änderung 13.10.2009
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