In keinem der durch ein privates Unternehmen untersuchten Bereiche gibt es Anhaltspunkte für gravierende Probleme beim Datenaustausch. Die Beschaffung von Daten bei anderen Behörden funktioniert im Alltag gut, hält der Bundesrat in seinem aufgrund eines Postulats verfassten Bericht fest. Die Datenbeschaffung stellt aber nicht die einzige Informationsquelle dar, um den Sachverhalt zu ermitteln. In allen geprüften Bereichen spielt die Selbstdeklaration der betroffenen Person eine wichtige Rolle. Beim Aufdecken allfälliger Missbrauchsfälle und bei der Überprüfung eines Verdachts ist der Datenaustausch nicht die einzige Informationsquelle; andere Faktoren wie beispielsweise gut ausgebildetes und erfahrenes Personal, das Unstimmigkeit im Dossier aufspürt, sind ebenfalls wichtig.
Nach Ansicht des Bundesrates haben sich die Grundsätze der Selbstdeklaration und der Mitwirkungspflicht der betroffenen Person weitgehend bewährt. Sie bedingen aber, dass die einer Behörde offengelegten Daten vertraulich behandelt werden. Die überwiegende Zahl der Bürgerinnen und Bürger verdienen dieses Vertrauen. Die zahlreichen berechtigten Ausnahmen vom Vertrauensprinzip sollen nicht ohne sachliche Notwendigkeit ausgedehnt werden.
Verbesserungsmöglichkeiten auf dem Prüfstand
Die nötigen gesetzlichen Grundlagen für den Datenaustausch sind vorhanden und behindern ihn nicht. Der Bundesrat kommt deshalb zum Schluss, dass zurzeit keine Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz erforderlich ist. Er will aber verschiedene Massnahmen prüfen, um den Datenaustausch zu optimieren, und hat deshalb den zuständigen Departementen die entsprechenden Aufträge erteilt:
- Das Eidg. Departement des Innern (EDI) prüft, ob der Bund eine Datenbank über Leistungen der Sozialversicherungen einrichten soll, um die Abklärungen der kantonalen Behörden zu erleichtern.
- Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) untersucht im Rahmen der Evaluation des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit, ob der Zugang der Kontrollorgane auf die bestehenden Datenbanken im Bereich der Sozialversicherungen erweitert und ob der Kampf gegen die Schwarzarbeit auf den Bereich der direkten Steuern ausgedehnt werden sollen. Es klärt zudem ab, ob die Kantone ein besonderes Bedürfnis haben, die Schwarzarbeit mit Blick auf die Sozialhilfe gezielter zu bekämpfen.
- Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) prüft, ob die Asyl- und Ausländerbehörden informiert werden sollen, wenn eine Person Sozialversicherungsbeiträge leistet oder Sozialversicherungsleistungen bezieht ohne dass sie über eine Aufenthaltsbewilligung verfügt (Problematik der „Sans-Papiers“).
Letzte Änderung 23.12.2010
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