Das EJPD will mit der Teilrevision der Verordnung vom 31. Oktober 2001 über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF; SR 780.11) den Katalog der Überwachungsmassnahmen klarer und transparenter formulieren, die der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) mit Genehmigung der Zwangsmassnahmengerichte unter Mithilfe der Fernmeldedienstanbieterinnen (Provider) zugunsten der Strafverfolgungsbehörden durchführt. Der aktualisierte Katalog soll für alle Beteiligten die nötige Bestimmtheit und Rechtssicherheit schaffen.
Bei der Teilrevision der Verordnung vom 7. April 2004 über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Gebührenverordnung; SR 780.115.1) sollen die Gebühren für die Strafverfolgungsbehörden und die Entschädigungen für die Provider für jede dieser Massnahmen festgelegt werden. Die Höhe der Gebühren und Entschädigungen orientiert sich an der bestehenden Gebühren- und Entschädigungsstruktur. Eine Erhöhung der Gebühren oder der Entschädigungen wird nicht vorgeschlagen.
Letzte Änderung 08.06.2011
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