Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen, dass Kinder aus einer früheren Beziehung oder einer vorangegangenen Einzeladoption durch die eingetragene Partnerin der Mutter oder durch den eingetragenen Partner des Vaters adoptiert werden können. Obwohl bereits heute viele Kinder in einer solchen Beziehung aufwachsen, können sie nicht im gleichen Mass wie Kinder in ehelichen Gemeinschaften rechtlich abgesichert werden. Die Stiefkindadoption durch gleichgeschlechtliche Paare würde die Kinder in eingetragenen Partnerschaften jenen in ehelichen Gemeinschaften rechtlich gleichstellen.
Eine uneingeschränkte Öffnung der Adoption für gleichgeschlechtliche Paare lehnt der Bundesrat dagegen ab. Er erinnert in seiner Antwort daran, dass gegen das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Partnerschaftsgesetz erfolglos das Referendum ergriffen worden war. Die breite Akzeptanz ist nach seiner Überzeugung darauf zurückführen, dass mit dem neuen Gesetz die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Personen beseitigt werden konnte, ohne gleichzeitig eingetragenen Paaren die Adoption und die medizinisch unterstützte Fortpflanzung zu ermöglichen.
Letzte Änderung 22.02.2012
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