Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis zum Beginn des nächsten Jahres eine Botschaft ans Parlament zu verfassen. Damit sollen die Kriterien für eine gute Integration auf Gesetzesstufe geregelt werden. Gleichzeitig soll das Ausländergesetz umbenannt werden in Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG).
Weiterentwicklung unbestritten
Die Vernehmlassung zur Änderung des Ausländergesetzes (Integration) dauerte vom 23. November 2011 bis 23. März 2012. Insgesamt gingen 91 Stellungnahmen ein. Die grosse Mehrheit unterstützt das Anliegen, die Integration mit konkreten Massnahmen zu fördern. Der Weiterentwicklungsbedarf im Integrationsrecht ist unbestritten.
Gutgeheissen wird auch die Stossrichtung der präsentierten Vorschläge – nämlich dass die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung vor allem im täglichen Leben stattfinden soll; beispielsweise in der Schule, in der Ausbildung, am Arbeitsplatz oder in Vereinen. Wo solche Strukturen fehlen oder nicht zugänglich sind, soll eine spezifische Integrationsförderung angeboten werden. Zu diesem Zweck werden Bund und Kantone unter Beizug der betroffenen Gemeinden und Fachstellen kantonale Integrationsprogramme erarbeiten und gemeinsam finanzieren. Bund und Kantone erhöhen die Mittel für die Förderung der Integration auf insgesamt rund 110 Millionen Franken jährlich.
Integration Voraussetzung für Niederlassungsbewilligung
Weiter hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch bekräftigt, dass künftig die ordentliche Niederlassungsbewilligung nach zehn Jahren nur noch erteilt wird, wenn die betreffende Person integriert ist. Ist dies erfüllt, haben die Ausländerinnen und Ausländer neu Anspruch auf Niederlassung. Die Kriterien für eine gute Integration werden verbindlich auf Gesetzesstufe festgehalten. Hingegen soll die Integration nicht jedes Jahr systematisch geprüft werden, weil der damit verbundene administrative Aufwand zu gross wäre.
Familienangehörige von Personen aus Drittstaaten (ausserhalb der EU/EFTA), die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz kommen, müssen eine Landessprache kennen oder erlernen. Hingegen verzichtet der Bundesrat darauf, die Bewilligung des Familiennachzuges von Schweizerinnen und Schweizer mit der Anmeldung zu einem Sprachkurs zu verknüpfen. Dies hätte zur Folge, dass Ehegatten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern im Vergleich zu den Ehegatten von EU- und EFTA-Bürgern diskriminiert würden.
Verbindlichere Integrationsvereinbarungen
Angesichts der Stellungnahmen in der Vernehmlassung verzichtet der Bundesrat darauf, die Kantone dazu zu verpflichten, in bestimmten Fällen obligatorisch Integrationsvereinbarungen abzuschliessen. Der Abschluss von Integrationsvereinbarungen soll wie bisher im Ermessen der zuständigen kantonalen Behörden liegen. Allerdings empfiehlt der Bundesrat dringend deren Abschluss bei Personen mit Integrationsdefiziten.
Damit solche Defizite sichtbar werden können, müssen Verwaltungsbehörden, Verwaltungsgerichte sowie Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden ihre Entscheide künftig den kantonalen Migrationsbehörden melden. Letztere klären daraufhin, ob mit der entsprechenden Person eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen wird. Ausländer oder Ausländerinnen, die ihre Integrationsvereinbarung nicht einhalten, können mit dem Widerruf der Aufenthaltsbewilligung sanktioniert werden.
Letzte Änderung 29.08.2012
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