Bessere Haftbedingungen und medizinische Versorgung

Bern. Die in der Schweiz inhaftierten Personen werden in den meisten Fällen korrekt behandelt. Nach dem jüngsten Besuch einer Delegation des Europäischen Anti-Folter-Ausschusses haben die Schweizer Behörden zudem verschiedene Empfehlungen umgesetzt, um insbesondere die Haftbedingungen und die medizinische Versorgung weiter zu verbessern. Dies geht aus dem Bericht des Anti-Folter-Ausschusses und der Stellungnahme des Bundesrates hervor, die heute veröffentlicht worden sind.

Eine Delegation des „Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“ besichtigte vom 10. bis 20. Oktober 2011 verschiedene Hafteinrichtungen in der Schweiz. Sie inspizierte die Bewachungsstation am Inselspital, das Gefängnis Champ-Dollon in Genf, die Strafanstalt in Orbe, die Justizvollzugsanstalt Pöschwies, die interkantonale Strafanstalt Bostadel, das Psychiatriezentrum Rheinau, das Kantonalgefängnis Frauenfeld, die Einrichtung für Jugendliche La Clairière in Vernier sowie verschiedene Polizeigefängnisse. Ein besonderes Augenmerk richtete sie auf die Betreuung von Inhaftierten mit psychischen Auffälligkeiten.

Aus dem am 4. April 2012 der Schweiz zugestellten Bericht geht hervor, dass der Anti-Folter-Ausschuss während seines Besuches keine Anzeichen von Folter oder schwerwiegender Misshandlung festgestellt hat. Er unterbreitet aber den Schweizer Behörden eine Reihe von Empfehlungen, Kommentaren und Fragen.

In seiner Stellungnahme gibt der Bundesrat detailliert Auskunft über die Massnahmen, die zur Verbesserung der Haftbedingungen getroffen wurden. Er legt namentlich dar, wie die besuchten Einrichtungen die medizinische Betreuung verbessert haben. So hat die Interkantonale Strafanstalt Bostadel seit dem Besuch des Ausschusses die psychiatrische Betreuung verdoppelt und den Gesundheitsdienst ausgebaut.

Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass zur Verhinderung von Polizeiübergriffen die verhältnismässige Anwendung von Gewalt in der Aus- und Weiterbildung der Polizeibeamten thematisiert wird. Der Einsatz von Destabilisierungsgeräten, so genannten Tasern, ist gesetzlich geregelt und unterliegt strengen internen Dienstvorschriften. Klare und restriktive Regeln gewährleisten auch eine verhältnismässige Verwendung von Handschellen und Handfesseln.

Der Anti-Folter-Ausschuss stützt sich auf das „Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“, das von allen Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert worden ist. Er hat die Schweiz seit 1991 bereits sechs Mal besucht. Der Ausschuss versteht sich nicht als Ankläger, sondern will im Dialog mit den zuständigen Behörden des besuchten Staates die Bedingungen des Freiheitsentzugs verbessern.

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Letzte Änderung 25.10.2012

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