Die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) sieht neu vor, dass ausländische Jugendliche, die gut integriert sind, eine Aufenthaltsbewilligung erhalten können, um eine berufliche Grundbildung in der Schweiz zu absolvieren. Die VZAE regelt ausserdem die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Abschluss der beruflichen Grundbildung sowie die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung in Härtefällen für die Eltern und Geschwister der betroffenen Person.
Mindestens fünf Jahre obligatorische Schulbildung in der Schweiz
Um eine berufliche Grundbildung absolvieren zu können, müssen jugendliche Sans-Papiers gut integriert sein, also eine Landessprache beherrschen, und die schweizerische Rechtsordnung beachten. Zudem müssen sie während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben. Wie von einigen Vernehmlassungsteilnehmenden gewünscht, wird die Teilnahme an Brückenangeboten rein theoretischer Natur ebenfalls an die Mindestdauer von fünf Jahren angerechnet.
Als Antwort auf vereinzelte Kritik im Vernehmlassungsverfahren wurde eine weitere Voraussetzung eingeführt: Die betroffenen Personen müssen sich bei der Gesuchseinreichung über ihre Identität ausweisen. Eine solche Offenlegungspflicht kommt auch bei den übrigen Härtefällen bereits zur Anwendung.
Gesuchseinreichung innerhalb von zwölf Monaten
Jugendliche Sans-Papiers können innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung ihrer obligatorischen Schulzeit ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung einreichen. Der Vernehmlassungsentwurf sah ursprünglich eine Gesuchseinreichung unmittelbar nach Schulabschluss vor. Diese Änderung trägt nicht nur den Schwierigkeiten Rechnung, mit denen einige ausländische Jugendliche bei der Lehrstellensuche konfrontiert sind, sondern auch der Kritik, die in der Vernehmlassung diesbezüglich geäussert wurde.
Die Änderung der VZAE erlaubt die Umsetzung der Motion von Nationalrat Luc Barthassat (08.3616), die von der Vereinigten Bundesversammlung im Jahr 2010 gutgeheissen wurde. Sie beseitigt eine Ungleichbehandlung gegenüber jugendlichen Sans-Papiers, die heute bereits ein Gymnasium oder eine Hochschule besuchen dürfen.
Letzte Änderung 07.12.2012
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