Biometrischer Ausländerausweis: Vorschlag zur Erweiterung des Empfängerkreises

Bern. Der biometrische Ausländerausweis soll für alle nichteuropäischen Staatsangehörigen, die in der Schweiz leben, zugänglich sein. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat am Montag dieser Woche eine Anhörung über eine Teilrevision von zwei Verordnungen eröffnet. Aufgrund dieser neuen Bestimmungen erhalten Drittstaatsangehörige, die Familienmitglieder eines in der Schweiz lebenden EU/EFTA-Bürgers sind, ebenfalls ein modernes und sicheres Dokument.

Seit dem 24. Januar 2011 stellt die Schweiz für die Mehrheit der Drittstaatsangehörigen einen Ausländerausweis aus, der mit einem Datenchip versehen ist. Es wird nun vorgeschlagen, diesen Aufenthaltstitel auch für Drittstaatsangehörige auszustellen, die Familienmitglieder eines in der Schweiz lebenden EU/EFTA-Bürgers sind. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass der Ausländerausweis mit der Anmerkung "Familienmitglied eines Bürgers der EU/EFTA" versehen wird. In der Schweiz leben zwischen 20ʼ000 und 30’000 Personen, die von dieser Änderung betroffen sind. Diese Personen erhalten zurzeit einen Ausländerausweis in Papierform.

Nichteuropäische Staatsangehörige, die zum Aufenthalt in der Schweiz berechtigt sind, erhalten seit Inkrafttreten des Schengen-Assoziierungsabkommens einen einheitlichen Ausländerausweis gemäss den Schengen-Vorgaben. Dieser einheitliche Aufenthaltstitel gilt nicht für Personen, die ihr Recht auf Personenfreizügigkeit ausüben.

Die Anhörung dauert bis am 1. Juli 2013.

Dokumente

Letzte Änderung 08.04.2013

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