Aktuell üben die RAB und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA teilweise überschneidende Aufsichtsfunktionen über Revisionsunternehmen bzw. Prüfgesellschaften aus. Aufgrund der Erfahrungen der letzten fünf Jahre und der Lehren aus der Finanzkrise wurde die Zusammenarbeit zwischen den beiden Behörden auf Verbesserungsmöglichkeiten hin überprüft. FINMA und RAB haben in der Folge einen Vorschlag zur Neuordnung der Zuständigkeiten ausgearbeitet. Nach diesem Vorschlag sollen sämtliche Kompetenzen der FINMA, welche die Beaufsichtigung von Prüfgesellschaften betreffen, auf die RAB übertragen werden. Ziel ist es, Doppelspurigkeiten zu vermeiden, Strukturen effizienter zu gestalten, Fachwissen zu bündeln und die Qualität der Aufsicht zu steigern. Der Bundesrat hat diesen Vorschlag am 15. Juni 2012 im Grundsatz gutgeheissen und hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesvorlage beauftragt.
Vorgehen in zwei Schritten
Die Übertragung der Kompetenzen von der FINMA auf die RAB erfolgt in zwei Etappen. Bereits am 1. September 2012 ist es im Rahmen der geltenden gesetzlichen Grundlagen zu einem ersten Schritt gekommen: Die Aufsicht über die Rechnungsprüfung bei börsenkotierten Banken, Versicherungen und kollektiven Kapitalanlagen wird seither von der RAB wahrgenommen. Die Übernahme der übrigen Verantwortlichkeiten durch die RAB erfolgt in einem zweiten Schritt, sobald das Parlament die heute verabschiedete Vorlage gutgeheissen hat.
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Letzte Änderung 28.08.2013
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