Die Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung der Verwahrungsinitiative sind seit August 2008 in Kraft. Bislang ist ein Straftäter rechtskräftig zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt worden. Die Eidgenössische Fachkommission soll die kantonalen Behörden bei der Entscheidung unterstützen, ob neue, wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass der Täter so behandelt werden kann, dass er für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt.
Die Fachkommission ist administrativ dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zugeordnet. Sie setzt sich aus folgenden Fachpersonen zusammen, die in der Schweiz im Bereich der forensischen Psychiatrie tätig sind:
- Ariel Eytan, PD Dr. med., Präsident
- Tamás Czuczor, Dr. med.
- Philippe Delacrausaz, Dr. med.
- Anna D. Gerig, Dr. med.
- Marc Graf, PD Dr. med.
- Elmar Habermeyer, PD Dr. med.
- Thomas Knecht, Dr. med.
- Maria Luisa Müller, lic. in psicologia clinica
- Frank Urbaniok, Prof. Dr. med.
- Suzanne von Blumenthal, Dr. med.
Letzte Änderung 15.05.2014
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