
Um Kriminellen auch im Informationszeitalter keine rechtsfreie Zone zu gewähren, müssen die heutigen Überwachungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden verbessert werden. Deshalb wird in der Schweiz derzeit das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) revidiert. Bundesrätin Sommaruga wird ihren Amtskollegen in Vaduz die hohen Hürden darlegen, die im Schweizer Recht für die Telefonüberwachung vorgesehen sind: So können zum Beispiel nur Personen überwacht werden, gegen die ein Strafverfahren eröffnet ist, und zwar im Zusammenhang mit einer schweren kriminellen Tat. Zudem braucht jede Überwachung die Bewilligung eines Gerichtes.
Neben Sommaruga nehmen an dem Treffen der Justizministerien der deutschsprachigen Länder Staatssekretär Christian Lange vom Justizministerium Deutschlands, der österreichische Bundesminister Wolfgang Brandstetter und der liechtensteinische Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer teil. Die vier diskutieren ferner auch über die Vertretung von Frauen in Unternehmen sowie über den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht respektive deren Möglichkeiten, ihre Rechtsansprüche durchzusetzen. Schliesslich tauschen sich die vier auch über Entwicklungen im Strafrecht in den vier Ländern aus, namentlich im Bereich des Korruptionsstrafrechts.
Letzte Änderung 22.08.2014
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