Der Bundesrat wurde vom Parlament beauftragt, das seit dem 1. Januar 2013 geltende Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) zu überprüfen. In einem ersten Schritt sollen die organisatorische Umsetzung und Kennzahlen zu den Leistungen und Kosten aufgezeigt werden. Der externe Bericht bietet dafür eine notwendige Arbeitsgrundlage. In einem zweiten Schritt wird der Bundesrat allfällige Schwachstellen des neuen Rechts identifizieren und mögliche Lösungen vorschlagen.
Die bundesrechtlichen Vorgaben zur Organisation der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sind rudimentär. Entsprechend ergibt sich aus dem Bericht die Vielfalt der schweizweit insgesamt 147 KESB. Nicht nur was die Wahl des Modells (Gericht, kantonale Verwaltungsbehörde oder kommunale Trägerschaft) angeht; es zeigen sich ausserdem Unterschiede bei der Einbindung der Gemeinden in die Entscheidungen der KESB und bei der Kostentragung der einzelnen Massnahmen.
Weil es sich beim KESR um neues Recht handelt und die aktuelle Datenlage zu den Kosten und Leistungen gemäss den Verfassern des Berichts noch unbefriedigend ist, sind die ausgesprochenen Empfehlungen zurückhaltend. Verschiedene Fragen müssten demnach mit einem grösseren Abstand zur Reform geklärt werden. Gleichzeitig wird davon abgeraten, den bereits laufenden Optimierungsprozess, durch punktuelle, kurzfristige Interventionen zu behindern. Den Vollzugsbehörden in den Kantonen soll weiterhin Zeit eingeräumt werden, ihre Systeme zu verfeinern.
In einem zweiten Schritt wird der Bundesrat die unterschiedliche Umsetzung des KESR und die verschiedenen Empfehlungen des vorliegenden externen Berichts vertieft prüfen und auch darüber hinaus das neue Recht kritisch evaluieren. Im Bericht des Bundesrats wird sich insbesondere zeigen, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Im Fokus stehen dabei namentlich eine mögliche Vereinfachung des Verfahrens, der Einbezug der Gemeinden sowie das Vorgehen der KESB in bestimmten Situationen. So soll etwa erhoben werden, ob und auf welche Weise bei der Fremdplatzierung eines Kindes die Grosseltern sowie weitere nahestehende Personen vorgängig anzuhören sind. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat seinen Bericht im ersten Quartal 2017 verabschieden wird.
Dokumentation
-
Analyse der organisatorischen Umsetzung und Kennzahlen zu Leistungen und Kosten (PDF, 802 kB, 05.06.2020)
Bericht zuhanden des Bundesamts für Justiz. Interface, Luzern, 5. April 2016
Letzte Änderung 04.05.2016
Kontakt
Bundesamt für Justiz
David
Rüetschi
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 44 18
F
+41 58 462 78 79