Ein Revisionsunternehmen erhält insbesondere dann eine Zulassung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB), wenn es über ein internes System zur Qualitätssicherung verfügt sowie dessen Angemessenheit und Wirksamkeit überwacht.
Ein solches System zur Qualitätssicherung setzt allerdings zwei fachkundige Personen voraus. Ist nur eine Person fachkundig, können die Arbeiten dieser Person nicht oder nur unzureichend überprüft werden. Führt ein Revisionsunternehmen nur eingeschränkte Revisionen bei KMU durch, muss es gemäss geltendem Recht bis zum 31. August 2016 entweder eine interne Qualitätssicherung einführen oder sich einem (selbstregulierten) System der regelmässigen Beurteilung seiner Prüftätigkeit durch gleichrangige Berufsleute anschliessen (Peer Review-System).
Rechtssicherheit schaffen
Die Revisionsbranche hat es allerdings versäumt, ein solches selbstreguliertes Peer Review-System zu schaffen. Da die verbleibende Zeit zu knapp ist, um ein internes Qualitätssicherungssystem einzuführen, verlängert der Bundesrat die Frist um ein Jahr bis zum 1. September 2017. Damit wird Rechtssicherheit für die rund 1‘500 betroffenen Revisionsunternehmen geschaffen.
Letzte Änderung 17.08.2016
Kontakt
Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde
Dr. Reto
Sanwald
Bundesgasse 18, Postfach 6023
CH-3003
Bern
M
+41 31 560 22 30