Das Wichtigste in Kürze:
- Die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus hat bereits begonnen.
- Zuständig für die Umsetzung sind vor allem lokale Behörden in den Kantonen, Städten und Gemeinden.
- Der Bund unterstützt konkrete Projekte mit einem Impulsprogramm von fünf Millionen Franken in den nächsten fünf Jahren.
Radikalisierung und Gewaltextremismus frühzeitig durchbrechen, Alternativen anbieten, Akteure vernetzen: Diese Ziele verfolgen die 26 Massnahmen des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP). Der NAP wurde Ende November 2017 von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden verabschiedet. Die Umsetzung läuft bereits. Geplant sind unter anderem die Sensibilisierung von Schlüsselpersonen, der Aufbau bzw. Beibehaltung von Gewaltpräventionsstellen sowie die bessere Vernetzung zwischen den zuständigen Akteuren.
Der Bundesrat will konkrete Projekte zur Umsetzung des Aktionsplanes im Rahmen eines Impulsprogramms unterstützen. Er hat dies Ende 2017 angekündigt und jetzt die dafür nötige Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus gutgeheissen. Insgesamt setzt er während fünf Jahren fünf Millionen Franken ein. Das Geld steht ab Anfang 2019 zur Verfügung. Die Projekte, die davon profitieren wollen, müssen die Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus zum Ziel haben. Sie sollten der Sensibilisierung, Information, Wissensvermittlung, Beratung, Weiterbildung dienen. Gesuche um finanzielle Unterstützung können bereits im Verlaufe des Jahres 2018 eingereicht werden.
Die Mehrheit der Massnahmen wird von lokalen Behörden in Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren umgesetzt und finanziert. Um die Umsetzung des NAP zu begleiten und die finanzielle Unterstützung für Massnahmen zu steuern, wird eine Begleitstruktur geschaffen. Sie vereint sämtliche Akteure von Bund und Kantonen. Die Koordination erfolgt durch den Delegierten des Sicherheitsverbundes Schweiz (SVS).
Letzte Änderung 16.05.2018
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