Das Wichtigste in Kürze:
- Der Bundesrat passt das Strafrecht gezielt an, um Terrorismus besser verfolgen zu können.
- Anwerben, Ausbilden und Reisen für terroristische Zwecke werden unter Strafe gestellt.
- Die Vorlage ist eines von drei laufenden Projekten, mit denen der Bundesrat der terroristischen Bedrohung konsequent entgegentritt, gleichzeitig aber an rechtsstaatlichen und freiheitlichen Prinzipien festhält.
Um terroristische Straftaten besser verhüten und verfolgen zu können, will der Bundesrat das Schweizer Recht – insbesondere das Strafrecht – gezielt anpassen. Er schlägt eine neue Strafbestimmung vor, die das Anwerben, die Ausbildung sowie das Reisen für terroristische Zwecke und entsprechende Finanzierungshandlungen unter Strafe stellt.
Das bisherige befristete Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen "Al-Kaida" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen wird auf eine ständige Rechtsgrundlage gestellt, und die entsprechenden Bestimmungen werden klarer gefasst. Mit den Änderungen werden auch das Übereinkommen und das Zusatzprotokoll des Europarats zur Verhinderung und Verhütung des Terrorismus umgesetzt.
Mit der Revision wird auch die bestehende Strafnorm gegen kriminelle Organisationen angepasst (Art. 260ter StGB). Diese war in den 90er-Jahren vor allem für den Kampf gegen mafiöse Organisationen geschaffen worden. Sie wird nun ausdrücklich auch auf die Verfolgung terroristischer Organisationen zugeschnitten. Um die Strafverfolgung zu erleichtern, werden einzelne Kriterien für das Vorliegen einer kriminellen oder terroristischen Organisation angepasst. Zudem wird die Höchststrafe von 5 auf 20 Jahre erhöht. Mit diesen Anpassungen setzt der Bundesrat auch die Motion 15.3008 der ständerätlichen Rechtskommission um.
Internationale Zusammenarbeit verbessern
Im Kampf gegen den Terrorismus will der Bundesrat zudem die internationale Zusammenarbeit verstärken. Zum einen sollen der Austausch und die Auswertung von Informationen über die Terrorismusfinanzierung verbessert werden. Die Meldestelle für Geldwäscherei soll zu diesem Zweck Meldungen aus dem Ausland auch dann bearbeiten können, wenn dazu keine Meldung aus dem Inland vorliegt.
Zum anderen soll die Rechtshilfe bei Bedarf vereinfacht und beschleunigt werden. Die in der Vernehmlassung geäusserten Bedenken dazu hat der Bundesrat berücksichtigt. Informationen sollen nur ausnahmsweise vorzeitig übermittelt werden dürfen, und zwar dann, wenn eine Gefährdung vorliegt oder wenn die Ermittlungen sonst unverhältnismässig erschwert würden.
Grundsätzlich hat die Vorlage im Vergleich zum Vorentwurf indes keine grundlegenden Änderungen erfahren. Eine grosse Mehrheit war in der Vernehmlassung mit den Vorschlägen des Bundesrates einverstanden.
Zwei weitere Projekte zur Bekämpfung des Terrorismus
Die Botschaft, die der Bundesrat jetzt verabschiedet hat, ist nur eines von drei Vorhaben, mit denen das Instrumentarium zur Bekämpfung des Terrorismus verstärkt wird. Von Kantonen, Städten, Gemeinden und vom Bund einstimmig verabschiedet wurde Ende 2017 bereits der "Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP)". Die Umsetzung läuft bereits, der Bund unterstützt konkrete Projekt mit einem Impulsprogramm von fünf Millionen Franken.
Das dritte Vorhaben soll der Polizei ausserhalb von Strafverfahren mehr Möglichkeiten im Umgang mit sogenannten Gefährdern geben. Dazu gehören etwa die Verpflichtung, sich regelmässig auf einem Polizeiposten zu melden, ein Ausreiseverbot oder auch Hausarrest. Die entsprechende Vernehmlassung wird derzeit ausgewertet.
Mit den verschiedenen Massnahmen will der Bundesrat der Bedrohung durch den Terrorismus noch konsequenter entgegentreten. Dabei will er aber auch sicherstellen, dass die rechtsstaatlichen und freiheitlichen Prinzipien der Schweiz gewahrt werden.
Letzte Änderung 14.09.2018
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