Die Schiedsgerichtsbarkeit ist eine Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Die Parteien vereinbaren entweder im Vorfeld oder in einem konkreten Streitfall Sitz und Zusammensetzung des Schiedsgerichts sowie das massgebende Verfahrensrecht. Besonders in internationalen Verhältnissen ist die Schiedsgerichtsbarkeit heute in den Bereichen des Handels-, Finanz-, Investitionsschutz- und Sportrechts als Instrument der justiziellen Streitbeilegung weit verbreitet.
Noch anwenderfreundlichere Ausgestaltung
Bereits heute bietet die Schweiz hervorragende Bedingungen für internationale Schiedsverfahren. Das Schweizer Recht verbindet die Autonomie der Parteien in der Verfahrensgestaltung mit der Gewähr einer gerichtlich abgesicherten Rahmenordnung. Der Bundesrat will auf diesen zentralen Stärken aufbauen und punktuell einzelne Bestimmungen anpassen und modernisieren. Er erfüllt damit die Motion 12.3012 "Bundesgesetz über das internationale Privatrecht. Die Attraktivität der Schweiz als internationalen Schiedsplatz erhalten" der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats.
Gemäss dem Entwurf sollen zum einen wesentliche Grundsätze der bewährten Rechtsprechung des Bundesgerichts gesetzlich verankert werden, so zu den Rechtsmitteln gegen einen Schiedsentscheid. Zum andern sollen wichtige Punkte für die Zukunft neu und noch schiedsfreundlicher geregelt werden. Ganz allgemein hat die Revision zum Ziel, das 12. Kapitel des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) insgesamt noch anwenderfreundlicher auszugestalten. Neu können beispielsweise in Verfahren vor dem Bundesgericht nicht nur Beilagen, sondern auch Rechtsschriften in englischer Sprache eingereicht werden.
Der Bundesrat ist überzeugt, mit den vorgeschlagenen Änderungen die Attraktivität der Schweiz als internationalen Schiedsplatz weiter zu erhöhen.
Dokumentation
- Vernehmlassungsergebnisse (PDF, 493 kB, 05.06.2020)
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Botschaft
(BBl 2018 7163)
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Entwurf
(BBl 2018 7213)
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Internationale Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweiz - Eine Markt- und Regulierungskostenanalyse. Schlussbericht (PDF, 1 MB, 05.06.2020)
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), 7. September 2017
Letzte Änderung 24.10.2018
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