Der Beitritt zur modernisierten Datenschutzkonvention des Europarates hat für die Schweiz sowohl in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre als auch für den internationalen Datenverkehr grosse Bedeutung. Die Konvention verstärkt den Schutz der Schweizer Bürgerinnen und Bürger, wenn ihre Personendaten in einem der Vertragsstaaten bearbeitet werden. Indem sie den Datenaustausch zwischen den Vertragsstaaten vereinfacht, stellt sie sicher, dass die grenzüberschreitende Datenübermittlung ohne zusätzliche Hürden möglich bleibt. Schliesslich kommt ihr auch im Rahmen der anstehenden Angemessenheitsprüfung des schweizerischen Datenschutzniveaus durch die EU grosse Tragweite zu: Die EU berücksichtigt bei ihrem Entscheid jeweils, ob die entsprechenden Drittstaaten der Konvention beigetreten sind. Deshalb nimmt auch das Interesse aussereuropäischer Staaten an einem Beitritt zur Konvention weiter zu, was den Datenaustausch mit diesen Ländern inskünftig erleichtern wird.
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 15. September 2017 zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) festgehalten, dass er das Änderungsprotokoll so rasch wie möglich ratifizieren möchte. Die Gesetzesänderungen, die zur Umsetzung der Anforderungen des Protokolls notwendig sind, hat er deshalb bereits in seinen Entwurf für eine Revision des DSG aufgenommen. Die Totalrevision des DSG wird derzeit vom Parlament beraten.
Die im Jahr 1985 in Kraft getretene Datenschutzkonvention des Europarates ist das erste verbindliche völkerrechtliche Instrument im Bereich des Datenschutzes. Die Schweiz hat die Konvention in ihrer ursprünglichen Form am 2. Oktober 1997 ratifiziert. Um sie den technologischen Entwicklungen und den Herausforderungen der Digitalisierung anzupassen, wurde sie in den letzten Jahren vom Europarat überarbeitet. Das Änderungsprotokoll liegt seit dem 10. Oktober 2018 zur Unterzeichnung auf und wurde bisher von mehr als 30 Staaten unterzeichnet.
Letzte Änderung 30.10.2019
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