Die Verordnungsänderungen betreffen insbesondere die technischen Schnittstellenanforderungen für die Bereitstellung von Auskünften, Echtzeitüberwachungen und historischen Daten (rückwirkenden Überwachungen) zur Überwachung von 5G-Mobilfunkdiensten und für die neuen Systemkomponenten des Dienstes ÜPF (weitere Informationen zu den einzelnen Überwachungsmassnahmen in der Infobox).
Weil sich der Telekommunikationsbereich laufend entwickelt, werden auch Standards und Rechtsgrundlagen regelmässig angepasst. Massgebend sind die Standards des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI). An diesen Standards orientiert sich die Schweiz bei den nötigen Rechtsgrundlagen. Die Verordnung und die detaillierten Anhänge werden von Zeit zu Zeit revidiert. So sind die aktuellen technischen Einzelheiten allen Mitwirkungspflichtigen (v. a. Fernmeldedienstanbieterinnen) klar und diese können die nötigen organisatorischen, administrativen und technischen Schritte vornehmen, um die von den Strafverfolgungsbehörden und vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) angeordneten Überwachungsmassnahmen umzusetzen.
Dokumentation
Die VD-ÜPF und ihre beiden Anhänge sowie die Themenseite des Programm FMÜ (u. a. Systemkomponenten) sind auf der Website des Dienstes ÜPF publiziert
Letzte Änderung 16.01.2020
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