Volksinitiative „6 Wochen Ferien für alle“

Bern, 17.01.2012 - Medienkonferenz zur Abstimmungsvorlage, 17. Januar 2012. Referat von Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrter Herr Staatsrat
Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren

Heute hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr zugute. Wer noch nicht 20 Jahre alt ist, hat Anspruch auf fünf Wochen Ferien. So ist das seit 1984 im Obligationenrecht geregelt. Das Obligationenrecht garantiert uns seit fast 30 Jahren also einen minimalen Ferienanspruch von vier respektive fünf Wochen. Dieses Minimum wird heute in vielen Branchen überschritten. Ich erwähne hier als Beispiel bloss das Gastgewerbe. Der Gesamtarbeitsvertrag sieht dort für über 216'000 Arbeitnehmende fünf Wochen Ferien vor. Bereits heute haben also viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr als vier Wochen Ferien pro Jahr - und das ist gut so.

Denn: Nur erholte und gesunde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können gute Leistungen erbringen. Aus diesem Grund begrüsst der Bundesrat Regelungen, die Erholung und Wohlbefinden für die Arbeitnehmenden gewährleisten. Das sind ja auch die Überlegungen, die hinter der Initiative stehen, und diese sind sinnvoll und ernst zu nehmen.

Die Initiative "6 Wochen Ferien für alle", über die wir am 11. März abstimmen, verlangt, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf jährlich mindestens sechs Wochen bezahlte Ferien erhalten. Das tönt sympathisch Und auf den ersten Blick erweckt die Initiative ja auch den Eindruck, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem höheren Ferienminimum automatisch besser gestellt werden. Weil der Bundesrat die Initiative gemeinsam mit dem Parlament dennoch ablehnt, hat man ihm verschiedentlich vorgeworfen, er würde die Initiative einseitig würdigen, das heisst nur unter juristischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten; die Würdigung der positiven Effekte von längeren Ferien habe er vernachlässigt. Die Initianten versprechen sich ja positive Effekte vor allem im Zusammenhang mit dem Abbau von Stress, unter dem die Arbeitnehmer heute zunehmend leiden. Dieser Stress verursacht in der Tat hohe Kosten; man spricht von jährlich etwa 10 Milliarden Franken. Das sind Kosten, die einerseits die Arbeitgeber zu tragen haben, andererseits aber natürlich auch die Allgemeinheit.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer von grösster Wichtigkeit ist. Von Investitionen in die Gesundheit profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Und gesunde Mitarbeiter entlasten auch die Sozialversicherungen und damit wiederum die öffentliche Hand.

Der Bundesrat übersieht auch nicht, dass die heutige Arbeitssituation von zunehmender Hektik geprägt ist. Die Verfügbarkeit der Arbeitnehmer, die Flexibilität, die von ihnen verlangt wird, hat sich in den letzten Jahren sehr stark verändert - in einer Art und Weise, wie man sich das vor wenigen Jahren wahrscheinlich noch gar nicht vorstellen konnte. Denken Sie nur an die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation, die dazu führen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute rund um die Uhr überall auf der Welt verfügbar sind. Aber auch das Arbeitstempo hat zugenommen: Man erwartet heute viel schneller eine Antwort per Mail, als das noch vor ein paar Jahren per Post möglich war.

Nun stellt sich aber die Frage, ob der Zwang zu mehr Ferien wirklich das richtige Mittel ist, um den negativen Folgen der heutigen Situation zu begegnen. Der Bundesrat ist diesbezüglich skeptisch. Mehr Ferien bringen ja nur etwas, wenn anschliessend die Arbeit auf mehr Hände und Köpfe verteilt wird. Andernfalls droht die Arbeit für den Einzelnen wegen der längeren Ferien ja sogar zu einer noch grösseren Belastung zu werden weil die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeit in kürzerer Zeit verrichten müssen - und das ist ja sicher nicht das, was die Initiantinnen und Initianten wollten.

Die Initiative gibt aber gerade in dieser zentralen Frage keine Antwort. Sie lässt offen, wie die längeren Ferienabwesenheiten am Arbeitsplatz aufgefangen werden sollen. Sie lässt offen, wer nach einer Annahme der Initiative die Mehrbelastung zu tragen hätte, die Arbeitgeber oder die Arbeitnehmenden. Die Arbeitnehmenden profitieren aber nur dann, wenn der Arbeitgeber zusätzliches Personal einstellt.

Und das wiederum bedeutet für die Arbeitgeber höhere Lohnkosten. Und diese Lohnkosten lassen sich beziffern: Geht man von 240 Arbeitstagen pro Jahr und einer 5-Tage-Woche aus, so entspricht eine zusätzliche Ferienwoche einer Erhöhung der Lohnkosten um rund 2 Prozent. Man hat darauf hingewiesen, dass sich vor allem kleinere und mittlere Unternehmen schwer damit tun würden, höhere Lohnkosten zu verkraften - und zwar ganz unabhängig von der Wirtschaftslage. Zu den volkswirtschaftlichen Überlegungen wird Ihnen Staatsrat Leuba anschliessend noch mehr sagen.

Nach Ansicht des Bundesrates und des Parlaments hat sich die heutige Ferienregelung bewährt. Sie ermöglicht es den Vertragsparteien und Sozialpartnern, massgeschneiderte Lösungen auszuhandeln. Sie bietet Raum für eine flexible Festlegung arbeitnehmerfreundlicher Arbeitsbedingungen - und dazu gehören eben nicht nur die Ferien, sondern auch Lohnerhöhungen, Arbeitszeitverkürzungen, Teilzeitstellen oder Einrichtungen für die Kinderbetreuung.

Partnerschaftliche Lösungen sind in diesen Punkten heute nur deshalb möglich, weil die Vertragsfreiheit den nötigen Spielraum bietet. Ein gesetzlicher Zwang, mehr Ferien zu gewähren, würde diesen Spielraum einschränken: Das Geld, das ein Betrieb für die Finanzierung der zwei zusätzlichen Ferienwochen aufwenden müsste, würde unter Umständen für andere arbeitnehmerfreundliche Arbeitsbedingungen fehlen.

Ich sage es noch einmal in aller Deutlichkeit: Bundesrat und Parlament sind nicht gegen Ferien und andere Formen des Ausgleichs für die hohen Anforderungen der Arbeitswelt und die Produktivitätsgewinne der Unternehmen. Bundesrat und Parlament möchten die zusätzlichen Ferienwochen aber nicht in der Bundesverfassung festschreiben.

Bundesrat und Parlament empfehlen Ihnen aus all diesen Überlegungen, die Initiative am 11. März abzulehnen. Ein Nein zur Volksinitiative - und damit komme ich zum Schluss - bedeutet aber nicht, dass wir das Thema "Stress am Arbeitsplatz" ad acta legen können. Sozialpartner und Politik haben allen Grund, sich in Zukunft noch intensiver als bisher damit auseinanderzusetzen, wie wir der Gesundheit am Arbeitsplatz mehr Aufmerksamkeit schenken können.


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Letzte Änderung 18.12.2023

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