Volksabstimmung vom 3. März 2013
Die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" wurde am 26. Februar 2008 eingereicht. Die Initiative will den börsenkotierten Unternehmen Schranken setzen, damit diese keine überhöhten Vergütungen mehr an ihr oberstes Kader auszahlen können. Dieses Ziel soll in erster Linie durch drei neue Bestimmungen erreicht werden: Die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung müssen zwingend durch die Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre genehmigt werden; die Amtsdauer der Verwaltungsratsmitglieder wird auf ein Jahr beschränkt; gewisse Arten von Vergütungen wie Abgangsentschädigungen oder Prämien für Firmenkäufe werden verboten. Wer sich nicht an diese Regeln hält, soll zudem bestraft werden können.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Sie wirft mit ihren zwingenden Vorschriften, Verboten und Strafbestimmungen das bewährte Prinzip des liberalen Aktienrechts über Bord. Sie schränkt den wirtschaftlichen Handlungsspielraum der börsenkotierten Unternehmen zu stark ein. Dieser ist in einem gewissen Rahmen auch bei den Vergütungen notwendig. Mehrere Bestimmungen der Initiative wären zudem in der Praxis kaum umzusetzen. Die trifft beispielsweise für die Bestimmung zu, dass die Pensionskassen ausschliesslich im Interesse der Versicherten abstimmen müssten. Diese Interessen können aber sehr unterschiedlich sein und lassen sich zudem nur schwer ermitteln. Die Initiative schreibt weitere eine einjährige Amtsdauer des Verwaltungsrates vor. Dies widerspricht jedoch einer nachhaltigen Unternehmensführung; statt um den langfristigen Aufbau des Unternehmens müsste sich ein Verwaltungsrat schon nach kurzer Zeit um seine Wiederwahl kümmern.
Der vom Parlament verabschiedete indirekte Gegenvorschlag stärkt die Aktionärsrechte erheblich. Er nimmt auf Gesetzesstufe wesentliche Forderungen der Initiative auf. Dabei setzt er aber nicht auf starre Regeln und auch nicht auf eine übertriebene Straftatbestimmung. Auch der Gegenvorschlag legt die Grundsätze für angemessene Vergütungen fest und setzt Schranken gegenüber hemmungslosen Forderungen. Insgesamt ermöglicht er aber den Aktionärinnen und Aktionären flexiblere Lösungen zu beschliessen. Der Bundesrat betrachtet den indirekten Gegenvorschlag als die bessere Lösung. Der indirekte Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und kein Referendum dagegen zustande kommt.
Das Parlament hat keine Abstimmungsempfehlung zu dieser Vorlage beschlossen.
Amtliche Endergebnisse
- Stimmbeteiligung: 46,74%
- Total Stimmen: 2'378'159
- Ja: 1'616'184 (67,96%)
- Nein: 761'975 (32,04%)
Weitere Informationen
Dokumentation
Medienkonferenz vom 18. Dezember 2012
Medienkonferenz vom 3. März 2013
Weitere Infos
Dossier
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Nachhaltige Unternehmensführung zum Schutz von Mensch und UmweltVolksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt"
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Revision des AktienrechtsÄnderung des Obligationenrechts. Am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
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Transparenz der VergütungenTransparenz betreffend Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung (Änderung des Obligationenrechts). Am 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
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RevisionRevisionspflicht im Gesellschaftsrecht (Änderung des Obligationenrechts) und Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren. Am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.
Letzte Änderung 03.03.2013