Mariage pour tous - Conférence de presse de la conseillère fédérale Keller-Sutter

Berne, 22.06.2021 - Conférence de presse; Conseillère fédérale Karin Keller-Sutter - la parole prononcée fait foi

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Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzter Herr Direktor Dumermuth

Seit dem Jahr 2007 haben in der Schweiz zwei Personen gleichen Geschlechts die Möglichkeit, ihre Beziehung mit der eingetragenen Partnerschaft rechtlich abzusichern. In den vergangenen Jahren hat sich diese Partnerschaft rechtlich der Ehe zwar angenähert. Die beiden Institute haben aber nicht die gleiche Symbolik und es bestehen nach wie vor auch gewisse rechtliche Unterschiede. Mit einer parlamentarischen Initiative will das Parlament die zivile Ehe für alle Paare - also auch für gleichgeschlechtliche Paare - öffnen. Gegen diese Öffnung ist ein Referendum zustande gekommen. Deshalb haben am 26. September 2021 die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das letzte Wort.

Im Kern geht es bei dieser Vorlage darum, allen Paaren den Zugang zum gleichen Rechtsinstitut zu gewähren, wenn sie ihre Beziehung rechtlich absichern wollen, nämlich zur Zivilehe. Ich spreche von Zivilehe, weil es hier nur um die Ehe geht, die vor dem Zivilstandbeamten eingegangen wird. Die religiöse Ehe ist von der Vorlage nicht betroffen.

Le Parlement et le Conseil fédéral veulent que les couples de même sexe puissent eux aussi se marier. Ils considèrent qu'il n'y a aucune raison de traiter des communautés de vie différemment selon que les partenaires sont du même sexe ou de sexe différent. L'État n'a pas à porter de jugement sur la vie privée et familiale des habitants de ce pays, ni à leur dicter de quelle manière l'organiser. Tous les couples doivent avoir la possibilité de se dire oui devant l'officier d'état civil. Et tous les couples qui décident de se marier auront alors les mêmes droits, et les mêmes obligations.

Der Staat soll private Beziehungen nicht werten und den Menschen also auch nicht vorschreiben, wie sie ihr Privat- und Familienleben zu gestalten haben. Es gibt aus Sicht von Bundesrat und Parlament keinen Grund, gleich- und verschiedengeschlechtliche Lebenspartnerschaften unterschiedlich zu behandeln. So wollen Parlament und Bundesrat, dass auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen, wenn sie das wollen. Damit erhalten auch alle Paare, die sich für die Ehe entscheiden, die gleichen Rechte und Pflichten.

Die eingetragene Partnerschaft wurde in den letzten Jahren der Ehe zwar angenähert. Seit 2013 können zum Beispiel die eingetragenen Partner einen gemeinsamen Familiennamen wählen. Es bestehen aber nach wie vor rechtliche Unterschiede, namentlich bei der Adoption von Kindern, beim Zugang zur Fortpflanzungsmedizin sowie auch bei der Einbürgerung. Die Öffnung der Ehe wird diese Differenzen beseitigen.

Dass Kinder bei einem gleichgeschlechtlichen Paar aufwachsen, ist bereits heute eine Realität. Es handelt sich dabei oft um Kinder aus einer früheren Beziehung der Partner oder der Partnerinnen, um Kinder, die im Ausland durch eine Leihmutterschaft oder eine Samenspende gezeugt wurden oder auch um Kinder, die im Ausland durch Personen gleichen Geschlechts adoptiert wurden. Fachpersonen schätzen, dass mehrere Tausend Kinder bei gleichgeschlechtlichen Paaren in der Schweiz aufwachsen. Studien zeigen, dass für die Entwicklung der Kinder nicht die Familienkonstellation entscheidend ist, sondern die Fürsorge und die Zuwendung, die sie in der Familie erhalten. Wer in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, darf denn auch schon heute das Kind des Partners oder der Partnerin adoptieren. Ein Kind gemeinsam zu adoptieren, ist dagegen nicht möglich, diese Möglichkeit ist Ehepaaren vorbehalten. Mit der Öffnung der Ehe hätten neu auch gleichgeschlechtliche Paare Zugang zur gemeinschaftlichen Adoption.

Das Parlament hat zudem entschieden, dass mit der Öffnung der Ehe für alle künftig auch verheiratete Frauenpaare Zugang zur gesetzlich geregelten Samenspende erhalten sollen. Das geltende Recht erlaubt diese Samenspende einzig Ehepaaren, und damit nur verschiedengeschlechtlichen Paaren. Deshalb weichen heute manche Frauenpaare dafür ins Ausland aus. Mit einer Samenspende im Ausland ist nicht immer gewährleistet, dass das Kind erfahren kann, wer sein biologischer Vater ist - obwohl unsere Verfassung vorschreibt, dass jede Person das Anrecht auf Kenntnis ihrer Abstammung hat. Mit dem Zugang zur gesetzlich geregelten Samenspende in der Schweiz wird dieses Recht auf Kenntnis der Abstammung hingegen gewahrt. Die anonyme Samenspende in der Schweiz bleibt hingegen weiterhin für alle Paare - gleich ob homosexuell oder heterosexuell - verboten. Das gilt auch für die Eizellenspende und für die Leihmutterschaft. Die Vorlage sieht also keine weiteren Anpassungen der Regelung des Zugangs zur Fortpflanzungsmedizin vor.

Die dritte rechtliche Differenz betrifft die Einbürgerung. Anders als die eingetragenen Partnerinnen und Partner können sich ausländische Ehepartnerinnen und Ehepartner erleichtert einbürgern lassen. Dieses Recht wird mit der Öffnung der Ehe auch für die ausländische Ehefrau einer Schweizerin und den ausländischen Ehemann eines Schweizers gelten.

Nun, es wurde oft die Frage aufgeworfen: Braucht es für diese Öffnung der Ehe eine Verfassungsänderung? Das Referendumskomitee behauptet dies. Die Frage ist legitim, weil es dazu unterschiedliche Meinungen gibt. Sowohl der Bundesrat als auch das Parlament haben sich mit dieser Frage intensiv auseinandergesetzt: Gutachten wurden eingeholt und Experten angehört. Am Ende sind Bundesrat und Parlament zum Ergebnis gekommen, dass die Verfassung eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf Gesetzesstufe nicht ausschliesst.

Zum Schluss möchte ich mich noch kurz zur Zukunft der eingetragenen Partnerschaft äussern. Die eingetragene Partnerschaft wurde - ich habe es erwähnt - 2007 als Pendant zur Ehe geschaffen, um dem Anliegen gleichgeschlechtlicher Paare nach einer staatlich anerkannten Gemeinschaft gerecht zu werden. Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen, wird dieses Anliegen auf andere und bessere Weise erfüllt. Es ist deshalb konsequent, dass keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden können, sobald die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet ist. Paare, die bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben, können - wenn sie es wollen - diese unbürokratisch in eine zivile Ehe umwandeln. Sie können aber auch ihre eingetragene Partnerschaft, die sie bereits eingegangen sind, weiterführen.

Damit bin ich schon fast am Ende meiner Ausführungen, ich komme zum Fazit. Il Consiglio federale e il Parlamento vogliono che anche le coppie dello stesso sesso possano sposarsi. L'apertura del matrimonio elimina le attuali disparità. Per il matrimonio tra donna e uomo, invece, non cambia niente e quindi il presente progetto non implica svantaggi per nessuno.

Die Öffnung der Ehe beseitigt die heutige Ungleichbehandlung. Deshalb wollen Bundesrat und Parlament, dass auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen. Für die Ehe zwischen Frau und Mann ändert sich hingegen nichts, es entsteht durch diese Vorlage niemandem ein Nachteil. Deshalb unterstützt der Bundesrat die Vorlage "Ehe für alle" und empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, ein Ja am 26. September.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 


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