Die Einbürgerungslandschaft Schweiz

Überall auf der Welt kommen Kinder zur Welt, die einen Schweizer Vater oder eine Schweizer Mutter haben. Als Nachkommen von Schweizer Staatsangehörigen erwerben sie die Schweizer Staatsbürgerschaft im Prinzip automatisch. Überall auf der Welt gibt es Menschen, welche die Schweizer Staatsbürgerschaft verlieren und ein Gesuch stellen, um sie wieder zu erwerben, und überall auf der Welt stellen Menschen ein Gesuch für die erleichterte Einbürgerung. Gesuche für die ordentliche Einbürgerung können jedoch nur Personen stellen, die in der Schweiz leben.

Von vier eingebürgerten Personen haben drei ein ordentliches Einbürgerungsverfahren durchlaufen.

Entdeckungsreise

Das ordentliche Einbürgerungsverfahren ist ein spezielles Verfahren: Nur in diesem Einbürgerungsverfahren durchlaufen ausländische Staatsangehörige die drei Stufen des föderalen Staatswesens der Schweiz: Die Gemeindebehörden sind zuständig für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts, der Kanton ist zuständig für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts, und der Bund erteilt die Einbürgerungsbewilligung. Die Entdeckungsreise durch die «Einbürgerungslandschaft Schweiz» ermöglicht einen Überblick über die Einbürgerungspraxis in den verschiedenen Gemeinden und Kantonen:
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Das Verfahren der ordentlichen Einbürgerung

Die ordentliche Einbürgerung ist eine komplizierte Angelegenheit, sind doch bei den Abklärungen alle drei staatlichen Ebenen involviert. Es ist auch jenes Einbürgerungsverfahren, das in der Öffentlichkeit am meisten zu reden gibt. Doch kaum jemand weiss, wie das Verfahren der ordentlichen Einbürgerung genau abläuft. Beispielhaft erläutern Theo Haas und Jon Peider Arquint, welche Rolle die Bündner Gemeinden und der Kanton im ordentlichen Einbürgerungsverfahren spielen:
«Nirgends wird Migration so föderal verwaltet wie im Bürgerrecht» (PDF, 368 kB, 04.06.2020).

Letzte Änderung 29.09.2022

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