Bundesrat vergibt Spielbankenkonzessionen: Kontinuität in der Casinolandschaft

Bern, 29.11.2023 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 29. November 2023 die Spielbankenkonzessionen für die Jahre 2025 bis 2044 in 22 von 23 Zonen vergeben. In der grossen Mehrheit der Zonen dürfen die bisherigen Casinos ihren Betrieb fortsetzen. In Lausanne und Winterthur kommen ab 2025 zwei neue Spielbanken hinzu. Im Online-Bereich gibt es mehr Wettbewerb: Neu erhalten zwölf Spielbanken die Erlaubnis, Spielbankenspiele im Internet anzubieten. Weiter hat der Bundesrat den Auftrag für die Erstellung eines neuen Casinolandschaftsbericht erteilt. Gestützt auf diesen Bericht wird der Bundesrat 2028 die Gesamtsituation neu beurteilen und über das weitere Vorgehen, auch bezüglich der Konzession der Zone Schaffhausen, entscheiden.

Ende 2024 laufen die bisherigen Spielbankenkonzessionen aus. Um einen lückenlosen Weiterbetrieb zu gewährleisten, hatte der Bundesrat 2022 die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) mit dem Ausschreibungsverfahren zur Neuvergabe der Konzessionen beauftragt. Für die ausgeschriebenen 23 Zonen, in denen je eine Spielbankenkonzession vorgesehen ist, gingen bei der ESBK 29 Gesuche ein. Nach eingehender Prüfung schlug die ESBK dem Bundesrat 22 Gesuche zur Annahme vor, aufgeteilt in zehn Konzessionen des Typs A und zwölf Konzessionen des Typs B. Der Bundesrat ist dem Antrag der ESBK gefolgt und erteilte mit seinem heutigen Entscheid 22 Konzessionen für den Betrieb von 2025 bis Ende 2044.  

Bisherige Konzessionsinhaberinnen in vielen Zonen unbestritten

In der grossen Mehrheit der Zonen bewarben sich nur die heutigen Konzessionsinhaberinnen um eine neue Konzession. Alle erfüllten die gesetzlich vorgeschriebenen Konzessionsvoraussetzungen. Deshalb hat der Bundesrat diesen Gesuchstellerinnen auf Empfehlung der ESBK eine neue Konzession erteilt. Die bisherigen Spielbankenbetreiberinnen in den Zonen Baden-Aarau, Bern, Berner Oberland Ost, Genf, Fribourg, Jura, Luzern, Lugano, Locarno, Mendrisio, Montreux, Neuchâtel, Nordbünden, Südbünden, Sarganserland, Schwyz und Zürich dürfen ihre Casinos über 2024 hinaus weiterführen. Auch in der neu geschaffenen Zone Winterthur bewarb sich nur ein Unternehmen um die Konzession, der Bundesrat nahm auch dieses Gesuch der Swiss Casinos Winterthur AG an.

In den vier Zonen Basel, Lausanne, St. Gallen und Wallis, in denen sich mehrere Gesuchstellerinnen beworben hatten, wurden die Gesuche beurteilt und aufgrund der Konkurrenzsituation bewertet. Die ESBK evaluierte namentlich, welches Gesuch die gestellten Anforderungen im Vergleich zu den Konkurrenzgesuchen besser erfüllt und mit welchem Standort innerhalb der Zone das Marktpotenzial am besten erschlossen und genutzt werden kann. In den Zonen Basel, St. Gallen und Wallis setzten sich die bisherigen Konzessionsinhaberinnen durch. In der neuen Zone Lausanne erteilte der Bundesrat der Projet Casino Prilly AG die Konzession.

Das Angebot für Online-Spielbankenspiele wird weiter zunehmen. Der Bundesrat erteilte zwölf Gesuchstellerinnen eine entsprechende Konzessionserweiterung. Das ist die höchste Anzahl seit Inkrafttreten des neuen Geldspielgesetzes 2019.

Neuer Casinolandschaftsbericht bis 2028

Weiter hat der Bundesrat heute den Auftrag zur Erstellung eines neuen Casinolandschaftsberichts erteilt. Die ESBK wird diesen Bericht verfassen und 2028 zusammen mit Empfehlungen zuhanden des EJPDs verabschieden. Gestützt darauf wird der Bundesrat die Gesamtsituation neu beurteilen und über das weitere Vorgehen, auch bezüglich der Konzession der Zone Schaffhausen, entscheiden. In der Zone Schaffhausen hat der Bundesrat keine Konzession erteilt. Die einzige Gesuchstellerin schied im April 2023 aus dem Verfahren aus.

Mit dem heutigen Entscheid ist das 2022 eröffnete Verfahren zur Neuvergabe der Spielbankenkonzessionen abgeschlossen. Der Entscheid des Bundesrats ist nicht anfechtbar.


Adresse für Rückfragen

Generalsekretariat EJPD, Christoph Lenz, Co-Leiter Kommunikation, T +41 58 465 82 15, christoph.lenz@gs-ejpd.admin.ch
Eidgenössische Spielbankenkommission, Charlotte Schläpfer, Fachspezialistin Kommunikation, T +41 58 465 63 15, charlotte.schlaepfer@esbk.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Eidgenössische Spielbankenkommission
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Letzte Änderung 30.01.2024

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