Am Freitag, 18. Dezember 2020 hat das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern die Anklage von fedpol in Sachen PostAuto zurückgewiesen. fedpol reicht per 28. Dezember 2020 Beschwerde gegen den Entscheid des Wirtschaftsstrafgerichts ein. fedpol ist der Überzeugung, dass der Beizug des Verfahrensleiters bzw. des stellvertretenden Verfahrensleiters rechtskonform erfolgte. Der Entscheid lässt zudem wesentliche Fragen offen, wie in diesem Verwaltungsstrafverfahren vorgegangen werden soll. Mit Blick auf ähnliche noch kommende Verwaltungsstrafverfahren bedürfen diese Punkte einer Überprüfung durch die Beschwerdekammer des Obergerichts.
Letzte Änderung 28.12.2020