PostAuto: fedpol erlässt sieben Strafverfügungen

Im Verwaltungsstrafverfahren wegen Verdachts auf Subventionsbetrug bei der PostAuto (Schweiz) AG haben alle sieben Beschuldigten gegen die Strafbescheide Einsprache erhoben. fedpol hat daraufhin gegenüber allen Beschuldigten Strafverfügungen erlassen.

Damit wurden fünf Personen aus der ehemaligen Geschäftsleitung der PostAuto (Schweiz) AG wegen mehrfachen Leistungsbetruges schuldig gesprochen. Zudem wurde je eine Person aus der ehemaligen Konzernleitung sowie aus dem Verwaltungsrat der Schweizerischen Post AG wegen Unterlassung der Verhinderung des Leistungsbetruges schuldig gesprochen. Die Strafen umfassen bedingte Geldstrafen zwischen 56 000 und 420 000 Franken sowie unbedingt ausgesprochene Bussen zwischen 12 000 und 60 000 Franken.

Die Betroffenen können innert zehn Tagen ab Eröffnung der Strafverfügung die Beurteilung durch das Strafgericht verlangen. In diesem Fall wird fedpol die Akten zu Handen des zuständigen Strafgerichts an die kantonale Staatsanwaltschaft überweisen. Das Strafgericht wird dann für das weitere Verfahren zuständig sein. Ab diesem Moment wird fedpol als Partei und nicht mehr als verfahrensleitende Behörde im Verfahren auftreten.

Zur Zeit ist keine der Strafverfügungen rechtskräftig. Deshalb werden weder weitere Auskünfte erteilt noch Fragen zur Sache beantwortet.

Letzte Änderung 10.05.2024

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