Abstammung

DNA-Profile im Zivil- und Verwaltungsbereich

DNA-Profile werden nicht nur zu medizinischen Zwecken oder in der Strafverfolgung verwendet. Auch in Zivil- und Verwaltungsverfahren - manchmal auch ohne Bezug zu einem behördlichen Verfahren - werden DNA-Profile ausgewertet, in erster Linie zur Klärung der Abstammung oder zur zweifelsfreien Feststellung der Identität.

In all diesen Fällen, in denen es zum Beispiel um Erbschafts-, Zivilstands- und Vaterschaftsfragen geht, ist die schriftliche Zustimmung der Betroffenen Voraussetzung für eine Profil-Erstellung. Ausnahme: Anordnung durch ein Gericht im Rahmen eines Zivilverfahrens.

Wie im strafrechtlichen Bereich werden nur die stummen Abschnitte des DNA-Profils verwendet. Mit Ausnahme des Geschlechts werden also weder der Gesundheitszustand noch andere persönliche Eigenschaften bestimmt.

Die Erstellung von DNA-Profilen und deren Auswertung darf ausschliesslich in den vom Bund anerkannten Analyselabors erfolgen.

Letzte Änderung 19.08.2007

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https://www.metas.ch/content/fedpol/de/home/sicherheit/personenidentifikation/abstammung.html