DNA-Profile im Zivil- und Verwaltungsbereich
DNA-Profile werden nicht nur zu medizinischen Zwecken oder in der Strafverfolgung verwendet. Auch in Zivil- und Verwaltungsverfahren - manchmal auch ohne Bezug zu einem behördlichen Verfahren - werden DNA-Profile ausgewertet, in erster Linie zur Klärung der Abstammung oder zur zweifelsfreien Feststellung der Identität.
In all diesen Fällen, in denen es zum Beispiel um Erbschafts-, Zivilstands- und Vaterschaftsfragen geht, ist die schriftliche Zustimmung der Betroffenen Voraussetzung für eine Profil-Erstellung. Ausnahme: Anordnung durch ein Gericht im Rahmen eines Zivilverfahrens.
Wie im strafrechtlichen Bereich werden nur die stummen Abschnitte des DNA-Profils verwendet. Mit Ausnahme des Geschlechts werden also weder der Gesundheitszustand noch andere persönliche Eigenschaften bestimmt.
Die Erstellung von DNA-Profilen und deren Auswertung darf ausschliesslich in den vom Bund anerkannten Analyselabors erfolgen.
Letzte Änderung 19.08.2007