Einfuhr von Waffen

Um Waffen ins schweizerische Staatsgebiet einzuführen, benötigen Sie eine Bewilligung von fedpol. Dies gilt auch für wesentliche Bestandteile von Waffen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile. Sämtliche Objekte müssen beim Zoll, möglichst mit Quittung, angemeldet werden.

Auch für die vorübergehende Einfuhr von Feuerwaffen im Rahmen einer Reise brauchen Sie eine Bewilligung. Reisende aus Schengen-Staaten erhalten sie nur, wenn sie im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind.

Jäger und Sportschützen benötigen zusätzlich zum Europäischen Feuerwaffenpass keine Bewilligung, wenn sie eine Einladung für einen entsprechenden Anlass vorweisen können.

Liechtenstein

Bei der definitiven Einfuhr von Waffen aus Liechtenstein besteht eine Meldepflicht bei der zuständigen kantonalen Behörde.

Letzte Änderung 25.02.2021

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https://www.fedpol.admin.ch/content/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/einfuhr.html