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Publié le 20 août 2026

«Wir wollen die abschreckende Wirkung verstärken»

20 août 2026: Neue Zürcher Zeitung; Daniel Gerny, Sebastian Briellmann

(Ce contenu n'est pas disponible en français.)

Herr Bundesrat, die Ereignisse in der spanischen Exklave Ceuta haben die Debatte über den Schutz der Aussengrenzen neu entfacht. Zeigt dieser Vorfall nicht, wie anfällig das Schengen-System in Wirklichkeit ist?

Die wichtigste Lehre aus Ceuta ist, dass Schengen die Lösung ist – und nicht das Problem. Das System hat funktioniert, es gab keine irregulären Einreisen in den Schengen-Raum. Es liegen alle nötigen Instrumente bereit, um derart extreme Ereignisse bewältigen zu können. Das war ein tragisches Ereignis, das enormes Leid verursacht hat. Die europäischen Agenturen aber haben gemeinsam mit Spanien bewiesen, dass sie die Lage stabilisieren können. Das ist meine Schlussfolgerung – und nicht das Gegenteil.

Man könnte auch sagen, Schengen und Dublin seien in Ceuta gar nicht zur Anwendung gekommen: Die Menschen, die über die spanische Grenze gelangten, wurden einfach wieder aus dem Land getrieben. Wo ist der Beweis, dass das System funktioniert hat?

Er liegt darin, dass die zuständigen EU-Agenturen sofort reagiert und gemeinsam mit den spanischen Grenzbehörden rasch gehandelt haben. Sie haben dafür gesorgt, dass die Menschen realisierten: Die Informationen, die sie zum Verlassen von Marokko veranlasst haben, waren falsch.

Viele fordern nun wieder verstärkte Kontrollen an den nationalen Grenzen. Ist Grenzschutz also das entscheidende Instrument?

Dass wir die EU-Aussengrenzen stärken müssen, ist unbestritten. Das entspricht auch der Haltung des Bundesrates. Wir wollen aber keine systematischen Grenzkontrollen an den Binnengrenzen. Stellen Sie sich das Chaos bei täglich zwei Millionen Grenzübertritten vor. In der Vox-Analyse zur 10-Millionen-Initiative sprechen sich zudem selbst unter denjenigen, die Ja gestimmt haben, 63 Prozent für Schengen/Dublin aus. Auch sie lehnen systematische Kontrollen der Landesgrenzen ab.

Die dänische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen – wie Sie in einer sozialdemokratischen Partei – warnt im Zusammenhang mit der Migration vor einer Bedrohung für die innere Sicherheit. Sie bezeichnet Asylmigration aus dem islamischen Raum als Gefahr für Europa. Warum unterscheidet sich Ihre Politik von der dänischen?

Es ist nicht meine Aufgabe, Dänemarks Politik zu beurteilen. In der Sache machen wir in der Schweiz im Wesentlichen aber dasselbe: Wir setzen auf die gemeinsamen Instrumente im Schengen-Raum sowie auf die Regeln der gemeinsamen europäischen Asylpolitik. Dänemark setzt jetzt auch auf Massnahmen, die wir in der Schweiz längst kennen. Aber es stimmt: In der Kommunikation bin ich zurückhaltender als Frederiksen.

Widersprechen Sie ihr?

Ich lege grössten Wert auf die Menschenwürde, die Rechtsstaatlichkeit und gleiche Rechte für alle. Das sind Grundpfeiler unserer Gesellschaft, die für mich nicht verhandelbar sind. Ich kann Ihnen aber versichern: Wir prüfen alle Lösungsansätze, die vom Parlament eingebracht werden, sehr genau.

Dänemark bietet Asylsuchenden nur befristeten Schutz und kürzt die Sozialleistungen viel stärker als die Schweiz. Das könnten Sie ändern.

Wie gesagt: Die Unterschiede bei den konkreten Massnahmen sind nicht so gross, wie dies manchmal behauptet wird. Auch lässt sich Dänemark nicht einfach mit der Schweiz vergleichen. Dänemark hatte schon früher viel weniger Asylgesuche als wir. Das liegt hauptsächlich an der geografischen Lage: Durch die Schweiz verlaufen wichtige Migrationsrouten, während Dänemark weit im Norden liegt. Man kann die Rezepte deshalb nicht einfach kopieren. Ausserdem weise ich darauf hin, dass sich Dänemark durchaus auch an der Schweiz orientiert, etwa bei der Rückkehr.

Was heisst das konkret?

Wir arbeiten sehr gut mit den Herkunftsländern zusammen – und haben damit Erfolg. Bei Personen, die das Land verlassen müssen, erreichen wir im europäischen Vergleich eine sehr hohe Rückkehrquote. Das gelingt nur, weil wir die Rückkehr partnerschaftlich organisieren. Denn solange ein Herkunftsland nicht bereit ist, Personen zu identifizieren und Reisedokumente auszustellen, kann man keinen Flug organisieren.

Was geschieht mit den restlichen 40 Prozent? Tauchen diese Personen nicht einfach unter und leben illegal in der Schweiz?

Ein Teil kann nicht abgeschoben werden, weil die Herkunftsländer die Rücknahme verweigern. Andere entziehen sich der Abschiebung. Wir haben aber starke Hinweise, dass viele die Schweiz verlassen.

Welche?

Wer sich irregulär im Land aufhält, wird von der Polizei irgendwann aufgegriffen. Die Polizei greift aber kaum untergetauchte Asylsuchende auf. Darum gehen wir davon aus, dass diese grossmehrheitlich nicht mehr in der Schweiz sind.

Rückführungen stellen für alle Länder ein Problem dar. In der EU werden deshalb Rückkehrzentren in Drittländern, sogenannte Return Hubs, diskutiert. Wird sich die Schweiz beteiligen?

Der Bundesrat ist offen, sofern unsere Gesetze, die Verfassung und die Menschenrechte eingehalten werden. Und wenn es wirtschaftlich und praktikabel ist.

Das sind viele Wenns . . .

Bisher gibt es in Europa kein einziges funktionierendes Modell, denn die Schwierigkeiten sind enorm: Es entsteht ein logistisches Hin und Her, es wird voraussichtlich teuer, und die rechtlichen Anforderungen sind gross. Ausserdem gibt es Risiken: Wenn ein Drittstaat für Tausende Geflüchtete zuständig ist, entsteht eine neue Abhängigkeit. Ich rechne nicht damit, dass bald ein solches Projekt umgesetzt wird.

Sie haben stattdessen die «Asylstrategie 2027» in Aussicht gestellt. Dabei geht es unter anderem um eine Beschleunigung der Verfahren. Allerdings sind die komplexen Verfahren in den letzten Jahren sogar länger geworden.

Wir behandeln die Gesuche heute viel schneller als vor der Neustrukturierung des Asylbereichs und rascher als in vielen europäischen Ländern. Dass die Verfahrensdauer zuletzt länger geworden ist, hat vor allem mit dem Krieg in der Ukraine zu tun: Nach dem russischen Angriff mussten wir innerhalb weniger Monate Zehntausende Schutzstatus-S-Gesuche bearbeiten. Das hat Ressourcen gebunden, die für die Bearbeitung der komplexen Fälle fehlten. Als ich das Departement übernommen habe, hatten wir insgesamt rund 10 000 hängige Asylgesuche – Fälle, an denen niemand arbeitete. Heute sind es noch rund 2000.

Dafür nehmen nun die Pendenzen beim Bundesverwaltungsgericht zu.

Das ist richtig. Je schneller das Staatssekretariat für Migration (SEM) entscheidet, desto länger wird der Stau beim Bundesverwaltungsgericht. Als Bundesrat ist es jedoch nicht meine Aufgabe, dem Gericht Weisungen zu erteilen. Das Parlament hat dieses Thema aber aufgegriffen.

Im Rahmen der Asylstrategie 2027 wollen Sie ausserdem ein sogenanntes Zuständigkeitsverfahren einführen. Was soll ein zusätzliches Verfahren bringen?

Wir prüfen vor dem eigentlichen Asylverfahren, ob jemand Asylgründe vorbringen kann und ob das SEM überhaupt für das Gesuch zuständig ist. Wer keine Asylgründe geltend machen kann, kommt dann gar nicht in das Asylverfahren.

Kantone und Gemeinden befürchten, dass Personen, die nicht zu Asylverfahren und nicht in die Bundeszentren zugelassen werden, direkt ihnen zur Last fallen.

Wir nehmen diese Sorgen sehr ernst. Aber ich glaube nicht, dass die Situation für die Kantone schlechter wird, wenn sie Personen übernehmen müssen, ohne dass diese zuvor im Asylzentrum ein langes Verfahren durchlaufen haben. Das Ziel ist ja das Gegenteil: Wir wollen die abschreckende Wirkung verstärken. Wer sein Asylgesuch nicht begründen kann und darum gar nicht mehr ins Asylsystem kommt, hat keinen Anreiz, in die Schweiz zu kommen.

Die Entscheide im Zuständigkeitsverfahren können angefochten werden. Das Ergebnis wäre, dass weiterhin viele Fälle für lange Zeit bei der Beschwerdeinstanz landen.

Das werden wir sehen. Meine Einschätzung ist eine andere: Viele Personen erwähnen heute trotz der Aufklärung über ihre Rechte gar keine Asylgründe – oder können das Asylgesuch nicht begründen.

Auch die 24-Stunden-Verfahren dauern in Wirklichkeit inklusive Rechtsmittelverfahren deutlich länger als 24 Stunden.

Ja. 23 Tage. Wo finden Sie in Europa schnellere Verfahren? Nirgends. Und das 24-Stunden-Verfahren hat dazu geführt, dass sich die Übernachtungen von Maghrebinern in den Bundesasylzentren halbiert haben.

Unser Punkt ist: Solche Ankündigungen wirken rasch wie falsche Versprechen. Werden sie nicht erfüllt, verlieren sie in der Bevölkerung an Akzeptanz.

Unsere Massnahmen sind deutlich wirksamer als die ewige Diskussion um Return Hubs, die vielleicht in vier oder fünf Jahren kommen – oder gar nie. Hier geht es um ganz konkrete Verbesserungen. Das gilt auch für die Asylstrategie: Wir wollen erste Gesetzesänderungen noch in diesem Jahr in die Vernehmlassung schicken.

Am Wochenende waren Sie in Altstätten (SG) und haben ein neues Bundesasylzentrum eingeweiht. Anwohner machen sich – wie überall – grosse Sorgen wegen der Kriminalität, die oft steigt. Gefährdet das nicht die Akzeptanz des gesamten Asylwesens?

Die Sorgen sind verständlich. Das Verhalten einer kleinen Minderheit von Asylsuchenden schadet dem Asylsystem, sie missbrauchen das Recht auf Asyl. Und auch hier versichere ich: Wir akzeptieren das nicht und gehen die Probleme aktiv an. Wir haben in allen Asylregionen Einzelfallbegleitungen etabliert und führen so kriminelle Intensivtäter unter Einbezug von Staatsanwaltschaft, Polizei und Asylbehörden schneller der Strafverfolgung zu. Das bewährt sich. Die Zahl der Delikte im Asylbereich ist im letzten Jahr um mehr als 10 Prozent zurückgegangen. Zudem haben wir eine Task-Force «Intensivtäter» eingesetzt, deren Erfahrungen in Gesetzesänderungen einfliessen. Es geht darum, dass die Strafverfolgungsbehörden Intensivtäter schneller von der Strasse holen können.

Ein Zwischenbericht der Task-Force zeigt, dass die Behörden fast einen Drittel aller Intensivtäter aus den Augen verloren haben. Wie ist das möglich?

Weil sie untertauchen. Oft sind diese Personen mit falschen Dokumenten im ganzen Schengen-Raum unterwegs. Aber auch hier gibt es Verbesserungen: Bisher konnten unregistrierte Personen mit gefälschten Dokumenten unerkannt durch den Schengen-Raum reisen und untertauchen. Seit Juni werden an den EU-Aussengrenzen und von Menschen, die sich irregulär in einem Schengenland befinden, Fingerabdrücke und Gesichtszüge registriert. Solche Screenings ermöglichen es, die Identität verlässlicher festzustellen.

Der Aargauer Regierungsrat Jean-Pierre Gallati schlägt eine Massnahme vor, die der Bund sofort anwenden könnte: nämlich die Aktivierung von Artikel 55 des Asylgesetzes. Damit kann der Bundesrat in Ausnahmesituationen Massnahmen treffen, um die Zuwanderung zu begrenzen.

Diese Forderung ist nicht gerechtfertigt. In einer solchen Ausnahmesituation sind wir nicht. Dafür sind die Asylzahlen zu tief – sie sind ja noch tiefer als vor einem Jahr.

Gallati sagt, er lade gerne in Zivilschutzanlagen mit achtköpfigen Familien ein. Der Aargau spüre kaum etwas von einer Entlastung.

Die Kantone entlasten wir, indem wir die Verfahren beschleunigen und das Asylsystem von ungerechtfertigten Gesuchen entlasten. Das machen wir mit der Asylstrategie.

Auch die Integration von Asylsuchenden funktioniert nicht wirklich gut. 80 Prozent beziehen Sozialhilfe, nur 32 Prozent der Frauen sind im Arbeitsmarkt.

Das sehe ich anders. Die Schweiz integriert – gemäss OECD – am besten aller Länder. Die Integrationsarbeit funktioniert also sehr gut. Und es wird immer besser: Nach fünf Jahren arbeiten heute über 50 Prozent oder sie sind in einer Ausbildung. Die Sozialhilfe hat einen anderen Grund: Viele sind in tief qualifizierten Berufen tätig – und benötigen Unterstützung, weil das Einkommen allein nicht reicht.

In Europa mehren sich die Stimmen, die die Abschaffung des Rechts auf ein individuelles Asylverfahren fordern. Was halten Sie davon?

Da bin entschieden dagegen. Das würde die Menschenwürde im Kern aushöhlen. Diese ist unveräusserlich, unabhängig von der Herkunft der Personen. Wer das Asylrecht abschafft, behebt ausserdem keine Ursachen. Migration gibt es trotzdem: Vertreibung und Krieg sind die Auslöser von Migration – und das Asylrecht ist unsere rechtsstaatliche Antwort darauf. Wenn wir dieses Prinzip opfern, opfern wir die Menschenwürde und damit das Fundament unserer Gesellschaft.

Ganz zum Schluss möchten wir noch kurz auf ein zweites Thema kommen, das die Schweiz stark beschäftigt – nämlich die neuen EU-Verträge. In der Herbstsession geht es darum, ob diese dem Ständemehr unterstellt werden. Sie sind strikt dagegen. Weshalb?

Wir haben für das doppelte Mehr schlicht keine Grundlage. Die Verfassung sieht ein obligatorisches Referendum nur für Verteidigungsbündnisse oder supranationale Organisationen vor – beides liegt hier nicht vor. Wenn wir jetzt die Spielregeln ändern, untergräbt das die demokratische Legitimation. Die Verlierer müssten unter Umständen mit einem Ergebnis leben, obwohl sie nach den ordentlichen Verfassungsregeln gewonnen hätten. Das wäre eine enorme Belastung für unsere Demokratie.

Unter Juristen ist die Verfassungslage allerdings umstritten. Würde das Ständemehr die Legitimation bei einer derart wichtigen Vorlage nicht viel mehr erhöhen?

Es ist legitim, darüber zu diskutieren, wann ein obligatorisches Referendum mit Ständemehr sinnvoll wäre. Aber eine solche Debatte muss grundsätzlich geführt werden – und nicht mitten im Spiel anhand eines konkreten Einzelfalls. Eine weitere Überlegung spricht meines Erachtens gegen das Ständemehr: Es wäre denkbar, dass eine Mehrheit der Bevölkerung von einer Mehrheit der Kantone überstimmt wird. Das schafft keine Akzeptanz.