Die Aufhebung des Entscheidmoratoriums ist gleichbedeutend mit einer Rückkehr zur Einzelfallprüfung. Das Bundesamt handelt dabei in Übereinstimmung mit dem UNHCR. Bis heute sind rund 1,4 Mio afghanische Flüchtlinge – vorwiegend aus den Nachbarstaaten von Afghanistan – in ihre Heimat zurückgekehrt. Das BFF beobachtet und analysiert die Lage in Afghanistan laufend, insbesondere was die Sicherheitssituation in den verschiedenen Landesteilen Afghanistans betrifft. Der schwierigen Situation des Landes wird mit der Ansetzung von Ausreisefristen auf frühestens Ende März 2003 Rechnung getragen.
Bereits vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen sollen einstweilen in der Schweiz bleiben können. Der weitere Aufenthalt dieser Personen wird zu einem späteren Zeitpunkt überprüft. Erst bei nachhaltiger Stabilisierung der Situation in Afghanistan wird eine generelle Überprüfung von gewährtem Asyl – mit Ausnahme spezieller Einzelfälle – ins Auge gefasst.
Rückkehrhilfe
Personen, die freiwillig und dauerhaft nach Afghanistan zurückkehren, werden weiterhin von der Schweiz mit einer Pauschale (CHF 2'000.— für Erwachsene, CHF 500.— für Minderjährige) unterstützt. Zusätzlich zur pauschalierten Finanzhilfe organisiert das BFF, in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM), die Rückreise nach Afghanistan. Interessierte Personen können sich bei den kantonalen Rückkehrberatungsstellen melden.
Letzte Änderung 05.09.2002