Irak: Änderungen der Wegweisungspraxis

Bern-Wabern. Das Bundesamt für Migration hat beschlossen, ab dem 1. Mai 2007 die Wegweisungspraxis für abgewiesene irakische Asylsuchende aus den nordirakischen Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaymaniya zu ändern. Diese Änderung hat zur Folge, dass die betroffenen Personen die Schweiz verlassen müssen. Für die freiwillige Rückkehr in den Irak besteht ein Rückkehrhilfeprogramm.

Aufgrund der Sicherheits- und Menschenrechtslage in den drei von der kurdischen Regionalregierung kontrollierten nordirakischen Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaymanyia hat das Bundesamt für Migration (BFM) beschlossen, die Wegweisungspraxis für abgewiesene Asylsuchende aus diesen Provinzen zu ändern.

In diesen drei Provinzen herrscht keine Situation allgemeiner Gewalt und die Rückkehr ist daher grundsätzlich zumutbar. Im Rahmen der Einzelfallprüfung wird der individuellen Situation der betroffenen Personen Rechnung getragen.

Bei den vorläufig aufgenommenen Personen aus diesen drei Provinzen wird das BFM die bestehenden, rechtskräftig verfügten vorläufigen Aufnahmen überprüfen und ein Aufhebungsverfahren einleiten, soweit eine Rückkehr im Einzelfall zumutbar ist.

Freiwillige Rückkehr

Für die freiwillige Rückkehr in den Irak bietet das BFM in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) ein Rückkehrhilfeprogramm an, welches seit Juli 2003 läuft. Bis heute haben sich rund 550 Personen angemeldet. Davon sind bisher 470 Personen ausgereist. Das Programm umfasst insbesondere die Organisation der Reise in den Irak sowie eine finanzielle Hilfe von US$ 2'000 pro Person.

Letzte Änderung 03.05.2007

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