Heute Morgen kehrte eine Delegation des Bundesamts für Migration (BFM) und des EDA unter der Leitung des BFM-Direktors aus Abuja zurück. Die Delegation informierte die nigerianischen Behörden über die Todesursache des am 17. März 2010 kurz vor der Rückführung auf dem Flughafen Zürich verstorbenen Ausschaffungshäftlings. Wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich bereits mitgeteilt hat, bestand beim Verstorbenen eine schwerwiegende Vorerkrankung des Herzens, welche nicht bekannt war und gemäss dem rechtsmedizinischen Gutachten zu Lebzeiten praktisch nicht diagnostizierbar ist. Direktor du Bois-Reymond brachte gegenüber Nigeria sein Bedauern über den tragischen Vorfall zum Ausdruck.
Unabhängig von den laufenden Untersuchungen der Staatsanwaltschaft hat das BFM gemeinsam mit den involvierten Behörden die Abläufe analysiert und Sofortmassnahmen im Bereich der medizinischen Betreuung und Information eingeleitet: Ab sofort bietet das BFM für jeden Sonderflug ein medizinisches Begleitteam (Arzt und Rettungssanitäter) auf, um die medizinische Überwachung und Betreuung der rückzuführenden Personen sicherzustellen. Zudem stellen die Kantone sicher, dass die Übermittlung von medizinischen Daten gewährleistet ist.
Direktor du Bois-Reymond hat den nigerianischen Gesprächspartnern zudem angeboten, dass Vertreter der nigerianischen Migrationsbehörden auf Sonderflügen anwesend sind; ab 2011 werden unabhängige Beobachter Zugang zu den Sonderflügen haben. Die beiden Staaten stehen aktuell in engem Kontakt, um den Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Sonderflüge nach Nigeria zu bestimmen. Die Sonderflüge in alle übrigen Staaten wurden bereits im Juni wieder aufgenommen.
Gemeinsam mit den nigerianischen Behörden hat die Delegation die bestehende Zusammenarbeit im Bereich der Migration diskutiert sowie Möglichkeiten sondiert, die Zusammenarbeit weiter zu stärken. So diente der Arbeitsbesuch insbesondere dazu, die Verhandlungen zur geplanten Migrationspartnerschaft mit Nigeria voranzubringen. Die Migrationspartnerschaft verfolgt im Sinne einer kohärenten und umfassenden Migrationspolitik das Ziel, sowohl die Herausforderungen der irregulären Migration zu bekämpfen als auch die positiven Wirkungen der Migration zu fördern. Die nigerianischen Behörden und die Delegation zeigten sich erfreut über die bereits erzielten Fortschritte und stellten mit Befriedigung fest, dass die Verhandlungen kurz vor einem Abschluss stehen. Eine nigerianische Delegation wird im kommenden Oktober in der Schweiz erwartet. Die Migrationspartnerschaft soll gemeinsame Projekte in Bereichen wie Migration und Entwicklung, Einbezug der Diaspora, Bekämpfung des Menschenhandels, Prävention irregulärer Migration, Rückübernahme und Reintegration sowie Kapazitätsausbau der Migrationsverwaltung fördern.
Letzte Änderung 14.07.2010
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