Italien und die Schweiz einigen sich auf Vorgehen bei Dublin-Rückführungen

Bern. Rückführungen von Familien nach Italien sind ab sofort wieder möglich: Italien hat der Schweiz zugesichert, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verlangten Garantien für die kindergerechte Unterbringung von Asylsuchenden im Familienverbund abzugeben. Dies ist das Resultat eines Arbeitsbesuchs von Mario Gattiker, dem Direktor des Bundesamts für Migration (BFM), bei Mario Morcone, dem Direktor des Departementes für Bürgerfreiheiten und Migration im italienischen Innenministerium. Die beiden Amtsdirektoren tauschten sich zudem zu weiteren Fragen rund um das Dublin-Abkommen aus.

Gestern Mittwoch stattete BFM-Direktor Mario Gattiker seinem Homologen in Italien, Mario Morcone, einen Besuch ab. Dabei besprachen sie die Zusammenarbeit der beiden Staaten im Rahmen des Dublin-Abkommens. Dieses sieht vor, dass Asylsuchende jeweils in das Land rückgeführt werden, in das sie als erstes eingereist sind oder wo sie zuerst ein Asylgesuch gestellt hatten. Ein wichtiges Thema dabei war die Umsetzung des Urteils, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Anfang November im Fall einer afghanischen Familie gefällt hatte: Die Schweiz müsse individuelle Garantien einholen, dass Familien nicht getrennt und die Kinder altersgerecht untergebracht würden, hatte das Gericht in Strassburg entschieden.

Pragmatische, rasch umsetzbare Lösung

Der italienische Amtsdirektor Morcone sicherte der Schweiz zu, bei Rückführungen von Familien in jedem Einzelfall die entsprechenden Garantien beizubringen und zu gewährleisten, dass die Familieneinheit gewahrt bleibe und die Asylsuchenden in adäquaten Unterkünften einquartiert würden. "Die für die Unterbringung von Familien vorgesehenen Strukturen erfüllen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs vollumfänglich", sagte Morcone nach dem Treffen. BFM-Direktor Mario Gattiker war zufrieden, dass eine rasch umsetzbare Lösung für die menschenrechtskonforme Rückführung von Familien gefunden werden konnte: "Wir führten ein konstruktives Gespräch und konnten uns auf einen pragmatischen Weg einigen." Bereits wurde eine Familie im Rahmen des Dublin-Abkommens gemäss den neuen Auflagen nach Italien rückgeführt.

Die beiden Amtsdirektoren erörterten zudem die aktuelle Situation im Asylbereich. Dabei bekräftigte BFM-Direktor Gattiker, dass sich die Schweiz der aussergewöhnlichen Herausforderung bewusst ist, die Italien angesichts der mehreren Zehntausend anlandenden Asylsuchenden jeden Monat zu bewältigen hat. Die Schweiz erneuerte ihr Angebot, Italien dabei zu unterstützen. Darüber hinaus beschlossen die beiden Amtsdirektoren, das Mandat der Schweizer Verbindungsperson in Rom zu verlängern. Die Aufgabe dieser in Rom stationierten BFM-Mitarbeiterin ist, als Kontaktperson für beide Seiten zur Lösung praktischer Anwendungsfragen von Dublin und damit zum möglichst reibungslosen Ablauf von Rückführungen beizutragen.

Letzte Änderung 27.11.2014

Zum Seitenanfang

https://www.ejpd.admin.ch/content/sem/de/home/aktuell/news/2014/2014-11-27.html