Im Frühjahr 2013 haben Bundesrätin Simonetta Sommaruga und die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren entschieden, dass Bund und Kantone unter Einbezug der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) mit der Ärzteschaft in einen Dialog zu den medizinischen Fragen im Bereich der Rückführungen eintreten. Ziel des Dialogs war der verbesserte Austausch von medizinischen Informationen, um allfällig bestehende medizinische Probleme frühzeitig zu erkennen.
Zwischen Oktober 2013 und September 2014 fanden insgesamt vier Treffen statt. Die Akteure tauschten sich vor allem darüber aus, mit welchen Mitteln der medizinische Informationsaustausch optimiert werden kann. Im heutigen System beurteilt der behandelnde Arzt (bei Personen in Haft ist dies beispielsweise der Gefängnisarzt), ob die rückzuführende Person transportfähig ist. Je nach Art der Rückführung und je nach Gesundheitszustand der Person, die zurückgeführt werden muss, begleitet ein Arzt im Auftrag des BFM die betreffende Rückführung.
Wichtig für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient
Die am Dialog vertretenen Ärzteorganisationen betonten ihr Anliegen, die Rolle zwischen dem behandelnden und dem während der Rückführung anwesenden Arzt strikt zu trennen. Diese Rollentrennung ist ihrer Ansicht nach wichtig, um das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und behandelndem Arzt aufrecht zu erhalten. Zudem – so zeigte der Dialog – kann sie helfen, den medizinischen Datenfluss zu verbessern. Allerdings bedingt das einen Systemwechsel: Neu soll der behandelnde Arzt beurteilen, ob Krankheitsbilder (so genannte Kontraindikationen) vorliegen, die einer Rückführung entgegenstehen.
Begleitarzt entscheidet, ob eine Person reisefähig ist
Über diese Krankheitsbilder wurde eine Kontraindikationsliste erstellt. Damit die Informationen anschliessend dem begleitenden Arzt weitergleitet werden können, ersucht der behandelnde Arzt den Patienten um Entbindung vom Berufsgeheimnis. Verweigert der Patient die Entbindung und liegen Kontraindikationen vor, stellt der behandelnde Arzt bei der zuständigen kantonalen Behörde ein Gesuch um Entbindung vom Berufsgeheimnis. Gestützt auf die erhaltenen Unterlagen sowie auf die medizinische Beurteilung am Abflugtag, entscheidet der begleitende Arzt schliesslich, ob die Person reisefähig ist. Die Umsetzung des Systemwechsels ist per Anfang 2015 geplant.
Zusätzlich zur Einführung der Kontraindikationsliste sollen die Prozesse im Bereich des medizinischen Informationsaustauschs und der Zwangsmassahmen bis zur Zuführung an den Abgangsflughafen vereinheitlicht werden. Die KKJPD hat hierzu entsprechende Arbeitsgruppen eingesetzt.
Letzte Änderung 16.12.2014